
"Sittenwidrig": Gericht rechnet mit Manager-Gehältern bei Gebühren-TV ab
Das ist eine schallende Ohrfeige für öffentlich-rechtliche Gebühren-Sender. Im Fall um den Skandal umwitterten ARD-Teilsender RBB sprach ein Gericht von “sittenwidrigen Verträgen”, weil Arbeitsleistung und Verdienst der Führungskräfte in einem eklatanten Missverhältnis standen.
Konkret ging es um die gefeuerte RBB-Direktorin Susann Lange, die im Zuge des Skandals um Intendantin Patricia Schlesinger ihren Manager-Posten vorzeitig räumen musste. Dank eines unfassbaren Versorgungsvertrages im öffentlich-rechtlichen Selbstbedienungsladen RBB standen der Juristin bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze noch ein Ruhegeld von 1,8 Millionen Euro zu. Ohne, dass sie hierfür auch nur einen Finger hätte rühren müssen.
Der Fall landete vor dem Berliner Arbeitsgericht, weil die neue RBB-Führung nicht mehr zahlen wollte. Und sie bekam Recht. In einer spektakulären Urteilsbegründung strich das Gericht die Millionen-Summe für die gefeuerte Managerin. Auch eine zu Unrecht kassierte ARD-Zulage muss sie demnach zurückbezahlen.
Richter sprechen von "wucherähnlichem Rechtsgeschäft"
Susann Lange hatte vor ihrer Kündigung 198.900 Euro Jahresgehalt bezogen. Hinzu kam ein Jahres-Bonus von 39.195 Euro. Schon angesichts dieser Summen wurde den Arbeitsrichtern schwindelig: “Es ist nicht Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Senders, hohe Gehälter zu zahlen. Vielmehr habe er sich der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu verpflichten”, so das Gericht. Und weiter: Richter Simon Coenen nannte den Arbeitsvertrag mit der geschassten RBB-Direktorin ein “wucherähnliches Rechtsgeschäft”. Das Gericht sah ein “grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung”.
Der Vertrag wurde für “sittenwidrig” und damit nichtig erklärt. „Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst. Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn“, sagte Arbeitsrechtler Pascal Croset über das Urteil gegenüber dem Business Insider. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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