Kurz vor Prozessbeginn kontert der ehemalige Kanzler auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe – und zwar mit scharfer Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Dem eXXpress liegt seine Gegenäußerung vor. Ihr zufolge verletzte die WKStA das Objektivitätsgebot gemäß § 3 der Strafprozessordnung (StPO), und zwar in mehrfacher Hinsicht.

Während die WKStA Aussagen des damaligen Kanzlers verdrehte, ermittelte sie nie gegen andere Personen, die erwiesenermaßen falsch aussagten, beklagt Kurz.

WKStA interessierte sich nicht für andere Falschaussagen

Sebastian Kurz nennt drei Beispiele die „eindeutig“ zeigen, „dass die WKStA Gleiches nicht gleich behandelt und auf diese Weise das Objektivitätsgebot verletzt“. Die drei Fälle betreffen Falschaussage anderer Personen, die aber allesamt folgenlos blieben und die WKStA nicht weiter interessierten. Sie interessierte sich nur für Kurz. Die Gegenäußerung hält fest: „Hätte die WKStA den Maßstab, den sie bei diesen drei Beispielen angelegt hat, auch auf den gegenständlichen Vorwurf gegen Sebastian Kurz angewendet, so zeigt sich klar, dass die WKStA gar keine Anklage hätte erheben dürfen.“

Allein durch die einseitige Anklage gegen den damaligen Kanzler hat die Staatsanwaltschaft bereits das Objektivitätsgebot verletzt. Besonders brisant ist der dritte der von Kurz angeführten Fällen.

Als die Angriffe nicht aufhörten, zog sich Kurz (r., mit seiner Lebensgefährtin l.) aus der Politik zurück.

Auch Adamovic machte falsche Aussage im Ibiza-Ausschuss

Beispiel Nummer drei betrifft nämlich die WKStA höchstselbst – oder besser gesagt deren Oberstaatsanwalt Mag. Gregor Adamovic. „Bei seiner Befragung als Auskunftsperson sagte OStA Mag. Gregor ADAMOVIC am 16.7.2020 im Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch aus“, heißt es in dem Schreiben.

Sebastian Kurz hält der WKStA vor: Ihr eigener Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic (Bild) sagte beim U-Ausschuss wahrheitswidrig aus.APA/ROLAND SCHLAGER

Auf die Frage, weshalb mehrere Beschuldigte nach einem Jahr noch immer nicht einvernommen worden, entgegnete damals Adamovic „wahrheitswidrig“ folgendes: „Zwei Einvernahmen waren auch schon terminisiert, und die haben wir, als Mitte März coronabedingt derartige Termine nicht mehr wahrgenommen werden konnten, leider absagen müssen“.

Sebastian Kurz hält fest: „Die Angaben von OStA Mag. ADAMOVIC waren objektiv falsch, denn es waren – wie er selbst durch seine erhobene Einwendung, die abgelehnt wurde, eingestanden hat – nicht zwei Einvernahmen, sondern in Wahrheit vier Einvernahmen.“ Doch für diese Falschaussagen aus den eigenen Reihen interessierte sich die WKStA offenbar keine Sekunde. „Gegen OStA Mag. ADAMOVIC hat die WKStA offenbar nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

Der 108 Seiten lange Strafantrag verletzt ebenfalls Objektivitätsgebot

Es ist nicht der einzige Vorwurf, den der Alt-Kanzler erhebt. Auch der Strafantrag von 108 Seiten habe das Objektivitätsgebot verletzt. Denn von dem umfangreichen Akt enthielten „99 Seiten gesetzlich nicht erforderliche, weitwendige Begründungen“ . Es handle sich „um eine bloße Anhäufung von Scheinargumenten gegen die Angeklagten“.

Was ebenfalls bemerkenswert ist: Das zweite von Kurz angeführte Beispiel einer Falschaussage betrifft seinen parteiinternen Rivalen und Vorgänger als Parteichef Reinhold Mitterlehner. Dieser sagte als Zeuge falsch bei der WKStA aus – man ließ ihn seine Angaben jedoch nachträglich ändern.

Hier die ersten vier Seiten der Gegenäußerung.