Sozialdemokraten wollen neues Gesetz für verbale sexuelle Belästigung
Frauen sind oft mündlichen Belästigungen mit sexuellen Inhalten ausgesetzt. Bisher können die “Täter” dafür nicht juristisch belangt werden. Die SPD will das künftig ändern und auch verbale Grenzüberschreitungen strafrechtlich ahnden lassen.
Erhebliche sexuelle Belästigungen sollen dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion nach künftig strafrechtlich verfolgt werden. Bisher bilden sie keinen eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch, sodass anstößige und einschüchternde Bemerkungen im Regelfall ungestraft bleiben. Für Carmen Wegge, Abgeordnete der SPD und federführend Zuständige für das Thema, sei das „in einer gleichberechtigten Gesellschaft nicht akzeptabel“.
Mündlich Belästigungen gleichermaßen fatal für Betroffene
Verbale sexuelle Belästigungen, so Wegge, werden zuweilen immer noch verharmlost. Dabei seien die Folgen für die Betroffenen erheblich: Von der Vermeidung bestimmter öffentlicher Orte durch Betroffene bis hin zu psychischen Folgen wie Depressionen, Schlafstörungen und Antriebsarmut. Die Liste könnte lange fortgeschrieben werden.
Die SPD-Fraktion schlägt daher einen neuen Straftatbestand vor für „gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“, wie es in einem Entwurf für ein Positionspapier heißt.
Als erheblich gilt eine Belästigung insbesondere dann, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter hat, sie eine gewisse Dauer hat, oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann.
Nicht alle Formen strafrechtlich relevant
Sanktionswürdig seien sie aber erst, wenn sie eine gewisse Schwelle des sexuellen Selbstbestimmungsrecht übersteigen, heißt es weiter in dem Papier. Dagegen, Unerwünschte Komplimente und Äußerungen mit sexuellem Bezug wie Kussgeräusche und Pfiffe, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sexualstrafrechts.
Diesen Dienstag wollen die Sozialdemokraten noch einhellig das Gesetz beschließen.
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