Spielplätze, Abstandsregel: Verfassungsrichter hoben 20 Corona-Verordnungen auf
Viel zu radikal schossen der Ex-Gesundheitsminister und einige Landeshauptleute im Vorjahr mit Corona-Verordnungen um sich: Der Verfassungsgerichtshof hob nun gleich 20 “Befehle” auf, darunter auch Spielplatz-Sperren und Abstandsregeln im Freien.
Was Menschen mit einem gesunden Hausverstand ohnehin klar war, das wurde nun auch von den Höchstrichtern der Republik bestätigt: So ist in der jetzt veröffentlichten Liste der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Jahr 2021 nachzulesen, wie sehr manche Politiker im Corona-Abwehrkampf zu wild mit Verordnungen um sich geschossen haben.
Gleich acht dieser Entscheidungen, die vom VfGH aufgehoben worden sind, kamen von Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), was seinen Rücktritt nun noch etwas plausibler erscheinen lässt.
Ein-Meter-Abstand im Freien aufgehoben
So wurde Mücksteins Verbot vom 23. Februar 2021, dass “haushaltsfremde Personen gemeinsam ein Kraftfahrzeug benützen” dürften, aufgehoben – es fehlte die gesetzliche Grundlage. Ebenso kippte der VfGH das am 9. März 2021 erlassene Verbot des Gesundheitsministers, Freizeit- und Sportbetriebe zu betreten.
Ebenfalls gekippt: Der von Mückstein am 16. Juni 2021 beschlossene Ein-Meter-Abstand im Freien – was wohl niemanden außer Ex-Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums verwundert.
Die Beschränkung, in Gaststätten nur im Sitzen etwas konsumieren zu dürfen, wurde auch aufgehoben. Auch die Verordnung, dass beim Abholen von Speisen die Gaststätten nicht betreten werden dürften, hielt nicht.
Interessant: Der Verfassungsgerichtshof hält auch fest, dass die am 8. Juni 2021 verhängte Maskenpflicht von Kunden in Betriebsstätten nicht rechtsgültig sei.
Leider kommen VfGH-Entscheidungen sehr spät
Aber auch mehrere Landeshauptleute müssen Verordnungen zu den Corona-Maßnahmen wieder einstampfen: Wie bereits berichtet, war das Meldepflicht-Theater in der Stadt Wien in allen Gastgewerbebetrieben nicht verfassungskonform.
Die Höchstrichter kippten auch das Verbot der Stadt Graz, private und öffentliche Kinderspielplätze zu betreten. Und in Vorarlberg war das Verbot, “Take away”-Speisen von “Skihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind”, eine “Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes” und ist somit aufgehoben.
Was zu bedauern ist: Die VfGH-Entscheidungen kommen meist oft Monate nach den von Politikern durchgepeitschten Verordnungen …
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