Staatsanwalt will Kopf-ab-Killer aus Somalia nicht abschieben lassen, weil er eh wieder zurückkommen würde
Der nächste Irrsinn in der Geschichte um einen somalischen Mörder, der seinen Mitbewohner mit 111 Messerstichen umgebracht hatte und im Anschluss enthauptete. Nun soll Mursal Mohamed Seid (24) nicht in sein Heimatland Somalia abgeschoben werden – weil er wieder nach Deutschland einreisen könnte!
Wie “Bild” berichtet, sagt der zuständige Staatsanwalt Oliver Baumgartner dazu: “In die vorgeschriebene Gesamtabwägung einzustellen sind unter anderem die Schwere der Tat, die Gefährlichkeit des Verurteilten und die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte in das Bundesgebiet zurückkehrt.” Und weiter: “Eine Rückkehr nach Deutschland wurde für möglich erachtet.”
Es ist die nächste unglaubliche Wende in einer ohnehin unfassbaren Geschichte: Vor einer Woche erst war der Somalier, der in einer geschlossenen Psychiatrie in Deggendorf (Niederbayern) untergebracht ist, bei einem Kinobesuch eines Disney-Films entkommen – weil er Freigang hatte und seinen weiblichen Bewachern entwischen konnte. 100 Polizisten wurden eingesetzt, fassten ihn nach acht Stunden Suche – in der fünf Kilometer entfernten Stadt Platting.
Somalier kam über Fluchtprogramm der Regierung nach Deutschland
Seit 2021 befindet sich Seid in einer Psychiatrie, weil er seinen Mitbewohner, einen 52-Jährigen, im Obdachlosenheim mit 111 Messerstichen getötet und anschließend enthauptet hatte. Aber das ist bei Weitem nicht alles …
2018 wurde der Mann mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht, veranlasst durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: im Rahmen des Programms “Neuansiedlung von Schutzsuchenden”. Was danach in Deutschland geschehen sollte, ist grausam und doch bezeichnend für die Überforderung Deutschlands durch die Migrationspolitik.
Das Gericht urteilte damals, der somalische Mörder habe seine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. “Es sei unklar, ob der an Schizophrenie erkrankte Beschuldigte die Verwirklichung der Mordmerkmale gedanklich erfassen konnte”, hieß es seitens der Strafkammer. Der damals 22-jährige Seid hatte dem Landgericht Deggendorf zufolge geglaubt, in dem Mitbewohner seien zwei Dämonen, die er töten müsse. Der Messerangriff war laut Gutachten derartig gewaltsam, dass dem Opfer noch bei lebendigem Leib Innereien austraten.
Nun wollen ihn die Ausländerbehörden also abschieben, doch die Staatsanwaltschaft stellt sich quer.
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