Staatsanwaltschaft ermittelt gegen SPÖ: Untreue-Verdacht wegen Donauinselfest
Ein Dossier, das bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangt ist, enthält schwere Vorwürfe gegen die SPÖ Wien. Es geht um das von der Partei organisierte Donauinselfest. Fördergelder sollen missbräuchlich verwendet worden sein.
Die anonyme Anzeige mit einer Sachverhaltsdarstellung aus 14 Seiten erhebt schwere Vorwürfe: Die Wiener SPÖ soll sich über den Verein Wiener Kulturservice rechtswidrig bereichert haben. Das berichtet die „Kleine Zeitung“, der das Dossier vorliegt.
Laut Rechnungshof hat die Stadt Wien dem Verein zwischen 2014 und 2017 jedes Jahr 1,81 Millionen Euro überwiesen für die Organisation des Donauinselfestes und anderer Veranstaltungen. Die Sache ist nur die: Der eigentliche Veranstalter des jährlichen Mega-Events ist die SPÖ Wien selbst. Und die hat dem Verein zwischen 2014 und 2016 Kosten von 407.000 Euro verrechnet.
Daran übte bereits im Jahr 2019 der Rechnungshof Kritik. Die Rechnungen waren nicht belegt, beklagte er. Es war auch nicht ersichtlich, ob dabei die Förderkriterien eingehalten wurden. Wörtlich sagte der Rechnungshof: „Der Verein Wiener Kulturservice beglich sämtliche Kosten, obwohl zahlreiche weiterverrechnete Kosten nicht ordnungsgemäß belegt oder die Einhaltung der Förderkriterien der Magistratsabteilung 7 nicht erkennbar waren.“ Gegenüber den Verantwortlichen des Vereins liege somit der Verdacht des Förderungsmissbrauches vor, heißt es in der anonymen Anzeige.
SPÖ bestreitet alle Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, und sie geht noch einem weiteren Verdacht nach: Die Stadt Wien soll trotz Aufforderung durch den Rechnungshof eine Prüfung zur Rückzahlung von Fördergeldern an einen SPÖ-nahen Verein unterlassen haben.
Auch die Förderung des Donauinselfestes durch die Stadt Wien wird von dem anonymen Hinweisgeber grundsätzlich hinterfragt, Immerhin handle es sich dabei um ein Parteifest der SPÖ Wien.
Die Wiener SPÖ bestreitet den Vorwurf: Das Donauinselfest sei wohl das „bestgeprüfte Inselfest“ – „da gibt es nichts“. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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