Steuerprozess: Freispruch für Ex-Finanzminister Grasser
Aufatmen bei Karl-Heinz Grasser. Der ehemalige Finanzminister ist am Montag in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei laut dem Richter nicht ersichtlich gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist heute in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ebenfalls einen Freispruch. “Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht”, so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen, so der Richter. Das Verfahren lief seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Wiener Straflandesgericht.
Grasser wurde Steuerhinterziehung vorgeworfen
In dem Prozess ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power. Grasser soll laut Anklage von einem Erlös von 4,38 Millionen Euro an Meinl-Provisionen 2,16 Millionen Euro an Abgaben hinterzogen haben. Grasser und sein Berater bestritten stets den Vorwurf. Noch offen ist das Berufungsverfahren im Buwog-Prozess, bei dem Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde.
"Mir ist Gerechtigkeit widerfahren"
Grasser selbst zeigte sich nach dem Freispruch sehr zufrieden. “Mir ist Gerechtigkeit widerfahren”, meinte er und verwies darauf, dass er mit der Justiz “auch andere Erfahrungen gemacht hat” – wohl anspielend auf das Buwog-Urteil. Er wisse, dass er keine Steuern hinterzogen habe, ganz im Gegenteil. Er habe viel Steuern in Österreich gezahlt und sei extra, vor der steuerlichen Beurteilung seiner Tätigkeiten für Meinl, zum Finanzamt gegangen und habe dort alles offengelegt – und die Auskunft erhalten, dass seine Steuerstruktur in Ordnung sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.
Noch offen ist das Berufungsverfahren im Buwog-Prozess, bei dem Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Das Berufungsverfahren soll kommendes Jahr stattfinden.
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