Strache darf hoffen: Prikraf-Prozess wird wiederholt
Das Ersturteil im Prikraf-Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurde als widersprüchlich aufgehoben. Am 21. November wird der Prozess am Wiener Landesgericht wiederholt.
Ab 21. November wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wiederholt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben, die Urteile sollen bereits am 24. November fallen.
Strache war im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, zu zwölf Monaten auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.
Strache und Grubmüller bekannten sich "nicht schuldig"
Sowohl Strache als auch Grubmüller, die sich vehement “nicht schuldig” bekannt hatten, legten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel ein, denen das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge leistete. Das Ersturteil sei widersprüchlich, einige entlastende Chatnachrichten wurden laut OLG nicht hinreichend gewürdigt. Daher wurde eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet, zu der nun auch wieder mehrere Zeugen geladen sind, darunter die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und der freiheitliche Bundesrat und Rechtsanwalt Johannes Hübner.
Erste öffentliche Gerichtsverhandlung gegen Strache
Der Prikraf-Strafprozess war die erste öffentliche Gerichtsverhandlung gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das diesen aus allen Ämtern katapultiert und die türkis-blaue Regierung beendet hatte. In einem zweiten Bestechungs-Prozess wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz im vergangenen Juli im Zweifel freigesprochen, wogegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Rechtsmittel erhob. In diesem Verfahren geht es um den Vorwurf, Strache habe für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft. Aus Sicht des Erstgerichts reichte in diesem Fall die Beweislage nicht für Schuldsprüche aus, diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Weitere Strafprozesse gegen Strache – vor allem in der FPÖ-Spesenaffäre – könnten folgen.
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