Strafmündigkeit ab 12? Jetzt setzt sich Karner gegen die Grünen durch
Die Jugendgewalt in Österreich wird immer schlimmer, die Zahlen explodieren, die Täter werden immer jünger. Seit Wochen versucht Innenminister Karner, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken. Bisher vergeblich, die Grünen legen sich quer. Laut einem Regierungsinsider ist damit jetzt Schluss. Um 10.30 Uhr gibt Karner eine Pressekonferenz zum Thema Jugendgewalt. Ohne dem Grünen Koalitionspartner.
Die Zahlen sprechen leider für sich: Während es 2013 in der Altersgruppe der 10- bis unter 14-Jährigen „nur“ 4821 Anzeigen gab, waren es 2023 bereits 9730. Aus diesem Grund fordert Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) seit Wochen, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 herabzusetzen. „Ich habe den Auftrag gegeben, Schwerpunktmaßnahmen zu setzen, aufzuräumen und für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Diese Schwerpunkte werden fortgesetzt“, erklärte Gerhard Karner. Bisheriges Problem: Der Grüne Koalitionspartner stimmte nicht zu.
Für die ÖVP völlig unverständlich, sie will jetzt durchgreifen: Heute um 10.30 Uhr präsentiert Innenminister Gerhard Karner gemeinsam mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) seine neuen Maßnahmen gegen Jugendkriminalität. Total unüblich und ein weiteres Indiz, dass Karner sich jetzt durchsetzt: Ohne den Grünen Koalitionspartner an seiner Seite.
Neben der Absenkung der Strafmündigkeit sollen im Rahmen einer neu einzuführenden “polizeilichen Regelbelehrung” auch Eltern “deutlich stärker zur Verantwortung gezogen werden”, wie der Innenminister erklärte. Kinder und Jugendliche werden nach bestimmten Straftaten verpflichtend und in Begleitung der Eltern von der Polizei vorgeladen. “Das gibt es so noch nicht”, so Karner. Ziel sei die Aufklärung über Folgen und Konsequenzen der Tat. Die Teilnahme sei verpflichtend vorgesehen und Verstöße sollen mit Sanktionen belegt werden können, etwa “Geldstrafen für Eltern, die nicht teilnehmen”.
Außerdem wollen Karner und Edtsatdler sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen einführen – etwa bei schwerwiegenden Gewaltdelikten und für “minderjährige Mehrfachtäter”. Hier gehe es um besonders schwere Taten wie Vergewaltigung oder bewaffneten Raub und “Intensivtäter”.
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