Straftaten: Der Terror-Mörder von Brüssel hätte längst abgeschoben werden müssen
Erneut haben die Behörden versagt, wieder mussten Unschuldige sterben. Der “Allahu Akbar” brüllende Terrorist von Brüssel hätte längst nach Tunesien abgeschoben werden sollen. Doch der abgelehnte Asylwerber durfte bleiben – bis er Dienstagfrüh von der Polizei auf seiner Flucht erschossen wurde.
Nach den Morden postete der Tunesier unter dem Namen “Slayem Slouma”, prahlte auf Facebook über seine Tat und fügte hinzu, er wolle die Tötung eines sechsjährigen amerikanisch-palästinensischen Buben rächen (eXXpress berichtete).
Staatsanwaltschaft will keine Verbindungen zum Krieg in Gaza erkennen
In dem Video sprach er auf Arabisch, feierte das Gemetzel und sagte, er sei von der Terrorgruppe “Islamischer Staat” inspiriert. Justizminister Vincent Van Quickenborn sagte, L. (45), ein abgelehnter Asylbewerber, sei in Tunesien “wegen gewöhnlicher Straftaten” verurteilt worden, aber nicht als terroristisches Risiko gemeldet worden.
Wollte bereits zuvor in den Dschihad ziehen
Abdesalem L. hielt sich also illegal in Belgien auf. Bereits 2020 wurde sein Antrag auf Asyl abgelehnt. „Kurz darauf verschwand er vom Radar“, sagte die belgische Staatssekretärin für Migration, Nicole de Moor. Im März 2021 wurde ihm mitgeteilt, er solle ausreisen. Doch das interessierte den Terror-Tunesier nicht. Später kam heraus, dass L. in seiner Heimat auch schon vor Gericht stand und auch verurteilt wurde. Bereits im Jahr 2016 habe eine „ausländische Polizeibehörde“ den Belgiern Informationen übermittelt, wonach der Tunesier in den Dschihad ziehen wolle.
Brisant: Der Mann war der Polizei zwar im Zusammenhang mit Menschenhandel, illegalem Aufenthalt und Gefährdung der Staatssicherheit aufgefallen. Für eine dauerhafte Überwachung reichte all das allerdings den Behörden nicht aus. Eine Fehleinschätzung, die nun zwei schwedische Fußballfans mit dem Leben bezahlen mussten.
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