Streit eskaliert: Ex-Hofburg-Kandidat Grosz verklagt ORF wegen übler Nachrede
Ein gerichtliches Nachspiel hat das TV-Interview, das der ehemalige Hofburg-Kandidat Gerald Grosz dem ORF gegeben hat. Er verklagt den öffentlich-rechtlichem Rundfunk, weil ihm in einer Frage eine strafrechtliche Verurteilung zu Unrecht unterstellt worden ist.
Mittlerweile sind viereinhalb Monate vergangen, seit der damalige Hofburg-Kandidat Gerald Grosz dem ORF im Rahmen der Elefantenrunde ein Interview gab. Doch die Aufregung um den TV-Talk will kein Ende nehmen. Zunächst war das Gespräch durchaus launig verlaufen, das die beiden ORF-Moderatoren Armin Wolf und Susanne Schnabl mit Van der Bellens Herausforderer Grosz damals geführt haben. Der Tonfall verschärfte sich merklich, als Schnabl auf ein Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2007 zu sprechen kam.
"Bin kein einziges Mal strafrechtlich verurteilt worden"
Vor laufender Kamera warf die ORF-Moderatorin Schnabl dem Polit-Blogger eine Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. Grosz reagierte empört: “Ich bin nie vor einem Gericht gestanden.” Schnabl antwortete darauf: “Das stimmt nicht. Sie sind rechtskräftig verurteilt. Wegen übler Nachrede, wegen Kreditschädigung, wegen Ehrenbeleidigung. Sie haben eine ORF-Kollegin 2007 wegen fälschlicherweise, wegen einer sexuellen Beziehung, einem Verhältnis zu einem BZÖ-Politiker beschuldigt. Sie sind rechtskräftig verurteilt.”
Grosz wies dies neuerlich zurück: “Ich habe ein zivilrechtliches Urteil bekommen. Und ich rate Ihnen eines: Wenn sie jetzt nicht in der Sekunde, den Vorwurf, den Sie insinuieren, nämlich den einer strafrechtlichen Verurteilung, zurücknehmen, dann nehmen Sie ihn in einer Belangsendung zurück. Ich bin kein einziges Mal in meinem Leben strafrechtlich verurteilt worden. Ich habe einen Zivilprozess, einen Medienprozess verloren. Nehmen Sie den Vorwurf zurück.” Daraufhin Schnabl: “Es ist kein Vorwurf”. Auch Wolf sprang ihr bei. Nun soll der Disput nachträglich geklärt werden – vor Gericht.
"Zwinge diesen Molloch der Propaganda zur Wahrheit!"
Schon damals wütete Grosz auf Twitter: “Ich habe im Jahr 2007 ein Säumnisurteil des LG für Zivilrechtssachen wegen Ehrenbeleidigung (ABGB 1330) erhalten. Ich wurde NIE wegen übler Nachrede (StGB 111) verurteilt und stand auch nie vor Gericht.” Der Polit-Blogger kündigte an: “Die unabhängigen Richter unseres Landes werden diesen Damen und Herren im ORF das Handwerk legen!”
Diese Ankündigung hat er nun wahr gemacht und eine Klage gegen den ORF eingereicht. Die Anklageschrift liegt oe24 vor. Konkret geht es um Nachrede und Ehrenbeleidigung. “Ich lasse mir diesen Versuch der Kriminalisierung nicht bieten”, unterstrich Gerald Grosz gegenüber oe24. “Der ORF, als steuergeldfinanzierter Handlanger Van der Bellens, hat alles daran gesetzt, die Mitbewerber des Amtsinhabers lächerlich zu machen. In meinem Fall hat man probiert, mir eine strafrechtliche Verurteilung zu unterstellen. Daher klage ich diesen ORF und zwinge dieses Molloch der Propaganda zur Wahrheit! Die Begriffe ‘rechtskräftige Verurteilung wegen übler Nachrede’ haben eindeutig eine strafrechtliche Verurteilung impliziert. Diese Begrifflichkeiten gibt es auch nur im Strafrecht.“
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