
Strenge Regeln gegen Bettelei: Steiermark beschließt neues Gesetz
Die Steiermark steht vor einer deutlichen Verschärfung des Bettelverbots. Mit einer geplanten Änderung des Landes-Sicherheitsgesetzes soll künftig nicht nur aufdringliches Betteln, sondern auch organisierte und gruppenweise Bettelei untersagt werden.
Bereits jetzt ist in Paragraph 3a des Landessicherheitsgesetzes das aufdringliche Betteln verboten – etwa durch körperliches Berühren oder unter Einbeziehung von Minderjährigen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll nun laut FPÖ-Klubobmann Marco Triller eine bestehende Lücke geschlossen werden: „Die Steiermark war das letzte Bundesland ohne Verbot der organisierten Bettelei. Das wird Geschichte sein. Und dieses Gesetz hat eine breite Unterstützung, nicht nur seitens der Freiheitlichen Partei und der Volkspartei, sondern auch seitens der Sozialdemokratie.“
Die Novelle sieht vor, dass künftig die Beteiligung an einer organisierten Bettelgruppe ebenso verboten ist wie das gezielte Anstiften oder Organisieren solcher Gruppen. Auch das „Betteln unter Mitnahme eines Tieres“ wird untersagt – Assistenzhunde bleiben davon ausgenommen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.
Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesreform betrifft die rechtliche Möglichkeit, lokale Verbotszonen einzuführen. Gemeinden sollen künftig das Betteln an bestimmten öffentlichen Plätzen untersagen können. Marco Triller konkretisiert: „Die Gemeinden können künftig selbst sektorale Bettelverbotszonen einrichten, etwa für Schulen, Bahnhöfe oder auch Bushaltestellen.“
ÖVP erwartet Signalwirkung
Von Seiten der ÖVP erhofft man sich vor allem Effekte für das Erscheinungsbild der Landeshauptstadt. Klubobmann Lukas Schnitzer erklärte gegenüber laut ORF: „Ganz allgemein hoffen wir, dass mit der Änderung des Sicherheitsgesetz die organisierte Kriminalität zurückgedrängt wird und auch das Stadtbild, vor allem in der Landeshauptstadt Graz, besser wird.“
Der Gesetzesentwurf durchlief zuvor ein öffentliches Begutachtungsverfahren – ohne inhaltliche Einwände. Das verschärfte Bettelverbot soll am 1. September in Kraft treten.
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