Strompreis-Bremse: Zuschuss auf 15 Cent/kWh halbiert – Markt entspannt sich
Die Preissituation auf dem Strommarkt entspannt sich. Deshalb halbiert die Regierung die Stromkostenbremse. Bis Ende des Jahres werden die ersten 2900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, allerdings sinkt ab 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh.
Haushalte sollen für die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr im Endeffekt nur 10 Cent pro kWh zahlen. Mit der neuen Regelung bedeutet das: Wer 25 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 15 Cent – bei 30 Cent sind es allerdings ebenfalls 15 Cent. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten außerdem einen Zuschuss von 52,50 Euro pro Person und Jahr, für einkommensschwache Haushalte entfallen 75 Prozent der Netzkosten. Der Strompreis ist seit der Einführung der Bremse im Herbst 2022 stark gefallen, wenn auch noch nicht auf das Vorkrisenniveau.
Ebenso senkt die Regierung die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt. Sie geht von 40 auf 25 Cent zurück.
Anreiz für Stromanbieter, die Preise zu senken
Die Maßnahme soll nach Vorstellung der Regierung ein Anreiz für Stromanbieter sein, die Preise zu senken und den Wettbewerb bei Endkundentarifen ankurbeln. Die Änderung soll in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen.
Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) appellierte an die privaten Stromkunden, die nächsten Monate zu nützen, um sich entsprechend der Empfehlung der E-Control nach einem günstigeren Anbieter umzusehen. Die nunmehrigen Regierungsbeschlüsse verteidigte sie: Man wolle unter den aktuellen Umständen bestmöglich helfen, gleichzeitig aber mit den Steuergeldern sorgsam umgehen.
Wifo-Chef fordert seit längerem Halbierung der Subvention
Wifo-Chef Gabriel Felbermayr fordert bereits seit längerem eine Halbierung der Subvention. “Das sollte die Strompreisbremse einerseits für das Finanzministerium billiger machen, andererseits dafür sorgen, dass es mehr Anreize gibt für die Haushalte, ihren Stromanbieter zu wechseln, falls die 15 Cent nicht ausreichen, um den Strompreis in erträgliche Niveaus zu bringen”, sagte Felbermayr vergangene Woche gegenüber Ö1.
Abschöpfung von Zufallsgewinnen verlängert
Ebenfalls angepasst und bis Ende 2024 verlängert wird die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen. Zur Förderung des Ausbaus grüner Stromproduktion können dabei statt wie bisher 50 Prozent künftig 75 Prozent der Investitionskosten abgesetzt werden. Die Investition in den Ausbau von erneuerbaren Energien müssen heuer oder in den kommenden drei Jahren getätigt werden. Außerdem wird künftig jeder Gewinn, der mehr als fünf Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021, mit 40 Prozent zusätzlich zur Körperschaftssteuer und allen anderen Abgaben besteuert.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zeigte sich im Pressefoyer nach dem Ministerrat erfreut, dass man bei der Gewinnabschöpfung nach Auslaufen der entsprechenden EU-Verordnung eine verfassungsrechtlich mögliche Lösung gefunden habe. Bisher habe man hier rund 255 Millionen Euro eingenommen; weit weniger als von der EU-Kommission zunächst angenommen zwar, dafür aber mit Investments in Erneuerbare.
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