Tanzende Terror-Fans vor Kanzleramt: Polizei verteidigt sich - Anwalt legt nach
Jetzt versucht die Wiener Polizeiführung zu rechtfertigen, warum sie die Freudentänze der Hamas-Terror-Groupies direkt vor dem Kanzleramt zugelassen hat: Es sei rechtlich nicht anders möglich gewesen. Dem widerspricht der Anwalt Florian Horn – und zwar klar.
In Israel wurden am Samstag 700 Menschen von palästinensischen Terroristen abgeschlachtet, dazu wurden weitere 160 Frauen, Senioren und sogar Kinder verschleppt, auf dem Dach des Kanzleramts wurde als Zeichen der Solidarität die israelische Flagge gehisst.
Direkt darunter, auf dem Ballhausplatz, unter dem Balkon des Kanzlers, tanzten und sangen die Fans der Terrormörder und schenkten Palästinenser-Flaggen: Sie feierten laut das Blutbad unter den israelischen Zivilisten – auf einem der bestbewachten Plätze der Republik Österreich.
Terroristen-Fans hätten "keine strafrechtlichen Tatbestände gesetzt"
Die Empörung, dass die Polizei Wien und auch der Verfassungsschutz diese Ungeheuerlichkeit zugelassen hat, war groß: Hunderte User schrieben auf den Social-media-Plattformen über diesen Wahnsinn, der direkt vor der Hofburg und neben dem Kanzleramt stattfinden durfte.
Nach mehrerer Schock-Stunden reagierte nun die Führung der Wiener Polizei. Die Exekutive schreibt auf X (Twitter): “Zu den Versammlungen der letzten Tage in Wien: Selbstverständlich werden alle Versammlungen vom Verfassungsschutz beobachtet und bewertet, insbesondere jene, welche die aktuellen Angriffe in Israel thematisieren.” Und weiter: “Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und damit auch das Versammlungsrecht ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut und darf nur in gesetzlich genau geregelten Fällen eingeschränkt werden. 2021 hat das VWG erkannt, dass die Demo ,Für Neutralität & Versammlungsfreiheit – keine Unterstützung der Vertreibung der Palästinenser – Schluss mit den Bombardierungen’ zu Unrecht untersagt wurde, da das Versammlungsrecht pauschal wegen möglicher Gefahren eingeschränkt wurde.”
Die Polizeispitze meint deshalb: “Bei den Demonstrationen am Wochenende wurden keine strafrechtlichen Tatbestände gesetzt. Daher gab es keine Grundlage die Versammlungen zu untersagen und aufzulösen.”
Diese Erklärung wollen aber viele User so nicht akzeptieren – auch der Wiener Anwalt Florian Horn kontert: “Weil von Seiten der Polizei behauptet wird, dass die Auflösung von öffentlichen Feiern des aktuellen Massakers nicht möglich wäre, so ist das falsch. Natürlich ist es strafbar Morde gutzuheißen. Das kann damit kein Gegenstand einer erlaubten Kundgebung sein. Anders wäre es nur, wenn die Kundgebung sich (auch zu dieser Zeit!) neutral auf ein freies Palästina richtet. So etwas ist selbstverständlich als Meinungsausdruck weiterhin erlaubt. Bei den teilweise gezeigten ,Freuden’-Tänzen halte ich das aber für ausgeschlossen.”
Horn zitiert dazu auch den § 282 des Strafgesetzbuchs: “Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.”
Diese Fan-Aktion für die palästinensischen Terrormörder war also sicher kein Kavaliersdelikt – ein Vorgehen der Exekutive wäre ziemlich sicher juristisch gerechtfertigt gewesen. Und moralisch ohnehin.
Kommentare