Erstens: Ahmad G. hätte kein Asyl bekommen dürfen

Das Versagen der österreichischen Behörden beginnt lange bevor sich Ahmad G. in Kärnten via TikTok radikalisierte, nämlich vor sechs Jahren. Der damals 17-jährige Syrer beantragte in Wien Asyl – und bekam es, nachdem es ihm in Deutschland zuvor verweigert worden war. Der radikale Islamist wurde im Februar 2019 nach Österreich zurückgeschickt, weil er in Deutschland einen gefälschten Pass vorgelegt hatte. Das war den deutschen Behörden nicht entgangen – den österreichischen jedoch offenbar schon.

In Wien hat Ahmad G. deshalb – wie Die Presse berichtet – wenig später einen Asylstatus erhalten, ob mit oder ohne gültiges Dokument – das ist nicht bekannt. Das hätte nicht passieren dürfen.

Zweitens: Behörden blieben untätig trotz Delikt und Radikalisierung

Auch wenn Ahmad G. später nicht durch islamistische Umtriebe auffiel, hätten die Behörden hellhörig werden müssen, als der Syrer 2024 nach Deutschland zurückgeholt wurde. Ahmad G., der mittlerweile nach Villach übersiedelt war, musste in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil er die Geldstrafe wegen Urkundenfälschung aus dem Jahr 2019 nicht bezahlt hatte. Danach kehrte der Syrer nach Kärnten zurück.

Eine Aberkennung des Asylstatus wurde aufgrund seines – offenbar als zu geringfügig eingestuften – Vergehens nicht eingeleitet. Der bereits straffällig gewordene Syrer wurde somit nicht abgeschoben.

Später entging den Behörden ebenso seine Radikalisierung im Internet. Dabei wäre dafür keine Überwachung von Messenger-Diensten erforderlich gewesen, wie sie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nun fordert. Man hätte schlicht das Internet und die TikTok-Aktivitäten von Ahmad G. überwachen müssen.

Drittens: Polizei braucht fast zehn Minuten zum Tatort

Es ist Samstag, der 15. Februar 2025, als sich die Tragödie ereignet. Der mittlerweile 23-jährige Islamist mit Aufenthaltsberechtigung sticht um 15.55 Uhr in der Villacher Innenstadt mit einer zehn Zentimeter langen Klinge wahllos auf Passanten ein. Dabei tötet er einen 14-jährigen Buben und verletzt vier weitere Passanten zum Teil schwer. Laut Zeugenaussagen rief er dabei „Allahu akbar“.

Sieben Minuten lang wütet Ahmad G. – und die Polizei ist nicht zur Stelle, obwohl der Tatort nur zehn Gehminuten von der Polizeistation in der Nähe des Hauptplatzes entfernt ist.

Dass Schlimmeres verhindert wird, ist nicht dem Eingreifen der Polizei zu verdanken, sondern einem vorbeifahrenden Essenslieferanten (42), der ebenfalls aus Syrien stammt und den Täter mit seinem Auto rammt. „Dadurch konnten wir ihn sofort festnehmen“, sagt Polizeisprecher Rainer Dionisio später. Bei seiner Festnahme verhöhnt der Terrorist die Polizisten mit erhobenem Zeigefinger.

Viele fragen sich zu Recht: Wo waren die Polizisten die ganze Zeit? Schließlich sind sie bei Verkehrsdelikten ja immer zur Stelle – aber nicht bei Angriffen?

Wir bleiben dran!

Alle sind sich einig: Es muss sich etwas ändern. Der exxpress bleibt dran. Er wird berichten, was wirklich getan werden muss und warum manche Gesetzesänderungen falsch oder wirkungslos sind, wenn sich in der Politik und bei den Sicherheitsbehörden nichts ändert!