Auslöser der Debatte ist ein Antrag der Grünen, der bereits Ende Mai im Parlament eingebracht wurde. Darin fordern sie ein umfassendes Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen – also jeglicher Versuche, die sexuelle Orientierung oder die empfundene Geschlechtsidentität eines Menschen durch therapeutische oder seelsorgerische Maßnahmen zu verändern.

Was ursprünglich dem Schutz vor umstrittenen „Umpolungsversuchen“ dienen sollte, droht sich nun zur Grundsatzdebatte über elterliche Erziehung, Therapieformen und staatliche Eingriffe in sensible Lebensentscheidungen auszuweiten – exxpress berichtete.

ÖVP-geführte Länder sind überrascht

In dieser Woche bekam das Thema neue Brisanz: Passagen des Grünen-Entwurfs wurden öffentlich – und sorgten prompt für Empörung. Während SPÖ und NEOS an einer eigenen Version arbeiten, zeigen sich ÖVP-geführte Länder überrascht – und verweisen auf offene Fragen in der Bundesregierung.

Wiener Volkspartei zeigt sich wenig begeistert

In der Wiener ÖVP wächst der Unmut über den bekannt gewordenen Gesetzesentwurf. Caroline Hungerländer, Landtagsabgeordnete der Volkspartei Wien, warnt, dass „der medial kursierende Entwurf von SPÖ und NEOS weit über das Ziel hinaus schießt. Er sollte substantiell abgeändert werden.“

Caroline Hungerländer (ÖVP) findet klare Worte zum Gesetzesentwurf.Wiener Volkspartei/ÖVP Wien

Besonders kritisch sieht sie die mögliche Kriminalisierung elterlicher Fürsorge und therapeutischer Offenheit: „Ich habe starke Zweifel, dass die Mehrheit der Österreicher ergebnisoffene therapeutische Gespräche verbieten möchte, besorgte Eltern bestrafen will und generell der Meinung ist, dass das Geschlecht bei der Geburt zugewiesen werde, anstatt eine biologische Tatsache zu sein.“

„Bei irreversiblen Transgender-Behandlungen von Kindern und Jugendlichen ist im Sinne des Jugendschutzes ein generelles Verbot zu prüfen", so Manfred Juraczka (ÖVP).APA/ROLAND SCHLAGER

Auch Manfred Juraczka, Landtagsabgeordneter der Wiener ÖVP, fordert mehr Differenzierung: „Es muss aus meiner Sicht jedenfalls eine klare Trennung zwischen sexueller Neigung und dem geben, was queere Kreise so nebulos als ‚Geschlechtsidentität‘ bezeichnen.“ Der Staat soll sich hier zurücknehmen: „Der Erziehungsauftrag und die Obsorge liegen selbstverständlich bei den Eltern. Staatliche Eingriffe können daher, wenn überhaupt notwendig, nur extrem behutsam erfolgen.“

Außerdem stoßt er dazu an: „Bei irreversiblen Transgender-Behandlungen von Kindern und Jugendlichen, im Sinne des Jugendschutzes, ist ein generelles Verbot zu prüfen.”

Länder verweisen auf den Bund

Im Rest der ÖVP-geführten Bundesländern herrscht Unklarheit über die Inhalte des Entwurfs. Aus Vorarlberg heißt es nur, dass „man es nicht beurteilen könne.” In Niederösterreich gibt man das Thema gleich ganz an die Bundespartei ab.

„In der ÖVP in Oberösterreich liegen dazu keine Informationen vor”, heißt es dazu auch aus der ÖVP in Oberösterreich.