Trotz Teichtmeister-Krimi: Zadic bremst bei Verschärfung der Kinderporno-Strafen
Was für ein bitterer Skandal im grünen Justizministerium: Obwohl der Nationalrat die Gesetzesnovelle für härtere Strafen für Kinderporno-Täter noch am 7. Juli beschließen hätte können, brachte Ministerin Alma Zadic diese nicht zur Abstimmung ein – trotz des akuten Skandalfalls Teichtmeister!
Bereits am 12. Mai dieses Jahres ist die Begutachtungsfrist für die Neufassung des § 207 a des Strafgesetzbuchs abgelaufen, die Neuerung – vor allem die Verschärfung der drohenden Haftstrafen für jene Perverse, die zahlreiche Dateien von sexuell missbrauchten Kindern horten – hätte noch in der letzten Sitzung des Nationalrats am 7. Juli mit einfacher Mehrheit von den Grünen und der ÖVP beschlossen werden können.
Doch: Justizministerin Alma Zadic (Grüne) brachte die Novelle nicht zur Abstimmung ein – die Verschärfung des § 207 a Absatz 3, dass aufgeflogenen Kinderporno-Sammlern mindestens sechs Monate bis zu 5 Jahre Haft drohen und keine Verurteilung zu einer rein bedingten Haftstrafe mehr möglich sei, wurde so ausgebremst. Die Änderungen, die perverse Straftäter, die Dutzende oder tausende Dateien vom sexuellen Missbrauch kleiner Kinder horten, künftig zu fürchten hätten, sind im Faksimile im Bild unten gut zu sehen.
Teichtmeister drohen noch mildere Strafen - nach dem alten Gesetzestext
Andere Nationalratsabgeordnete können dazu nur den Kopf schütteln – im Gespräch mit dem eXXpress kommt zu diesem Ausbremsen der Gesetzes-Verschärfung: “Warum macht das Alma Zadic? Ausgerechnet jetzt, wenn der Fall Teichtmeister doch so klar zeigt, dass eine Verschärfung der Strafdrohung für Tatverdächtige, die mehr als 70.000 Dateien von sexuell missbrauchten Kindern sammeln und so auch der ganzen verbrecherischen Kinderporno-Industrie als Großkunden dienen, ganz dringend nötig wäre.”
Einfluss auf das Strafmaß für den Prozess gegen den Ex-Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister (43) hätte das jetzige Aussetzen des Beschlusses der Gesetzesnovelle aber nicht gehabt: Die höheren Haftstrafen (6 Monate bis 5 Jahre statt maximal drei Jahre) wären erst ab 1. Oktober 2023 in Kraft getreten – und Teichtmeister hat seinen Auftritt vor Gericht nun (der eXXpress berichtete) doch am 5. September.
Dass Zadic aber unter diesen aktuellen Umständen noch immer das Bewusstsein für die Brisanz ihres politischen Handelns fehlt, eine Verschärfung der Strafen für perverse Massen-Konsumenten von Videos oder Bildern sexuell missbrauchter Kinder erst mit einer weiteren Verzögerung irgendwann im Winter in Kraft treten zu lassen, sorgt auch beim großen Koalitionspartner ÖVP für Irritationen.
Trotz des Ersuchens um eine Stellungnahme der Justizministerin erhielt der eXXpress keine Antwort von Alma Zadic oder ihren Mitarbeitern in ihrer Kommunikationsabteilung, die von uns Steuerzahlern für die Kommunikation mit allen österreichischen Medien finanziert werden.
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