Unterstützung bei Mietrückstand wegen Corona: 24 Millionen Euro Mietzuschuss genehmigt
Wer infolge der Corona-Pandemie mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten ist und eine Delogierung befürchten muss, soll schon bald finanzielle Unterstützung erhalten. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag den Weg für ein entsprechendes Hilfspaket geebnet.
Bei den Mieten werden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt bis zu 24 Millionen Euro für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung bereitgestellt. Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kann mit diesen Mitteln Projekte fördern, die darauf abzielen, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Dabei können auch ausständige Mietzahlungen übernommen werden. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit breiter Mehrheit, nur die NEOS stimmten wegen der kurzfristigen Vorlage des Gesetzentwurfs dagegen. Sie behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor.
Novellen zum Epedemiegesetz werden gebilligt
Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde im Ausschuss eine von der Regierung vorgelegte Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen. Eckpfeiler ist die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen für Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Heftige Kritik kam von der Opposition. SPÖ und FPÖ bemängelten, dass die Strafen geringer werden, den NEOS fehlen höhere Strafen für Wiederholungstäter.
Gebilligt hat der Sozialausschuss außerdem Novellen zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Damit soll unter anderem eine gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von gültigen Impfzertifikaten für Personen geschaffen werden, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und deshalb nur einen Impfstich zur vollständigen Immunisierung benötigen. Zudem wird klargestellt, dass die – begrenzte – Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nicht nur für freiwillige HelferInnen in Teststraßen, sondern auch in Impfstraßen noch bis Ende September gilt.
Erste Schritte Richtung Pflegereform wurden gesetzt
Ausgeweitet wird der Bildungsbonus. In Zukunft sollen auch arbeitslose Personen, die vor Oktober 2021 eine längere Ausbildung begonnen haben, vom Zuschlag profitieren. Auch für eine Verlängerung und einen Ausbau des Fachkräftestipendiums gab es eine Mehrheit. Auslaufen soll die Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter.
Mit der Möglichkeit zur Förderung von innovativen Projekten im Bereich der Pflegevorsorge wurde zudem ein erster wichtiger Schritt in Richtung Pflegereform gesetzt, wie Mückstein unterstrich. Im Besonderen sei dabei an die Etablierung von sogenannten Community Nurses gedacht, die in den Gemeinden als zentrale Ansprechpersonen in allen Bereichen der Pflege den Betroffenen zur Verfügung stehen sollen. In die Wege geleitet wurde dies mit einem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Novelle des Bundespflegegeldgesetzes.
Der Verfassungsausschuss wiederum gab am Donnerstag grünes Licht für Präzisierungen von Homeoffice-Regelungen und Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen wurde die Reform mehrheitlich beschlossen.(APA/red)
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