Urteil bestätigt: Es bleibt bei 3,5 Jahren Haft für Ibiza-Täter Julian Hessenthaler
Nun haben sich erneut die Hoffnungen seiner Fans zerschlagen: Das Oberlandesgericht leistete die Berufung des Ibiza-Täters Julian Hessenthaler (41) nicht Folge und bestätigte das Urteil aus St. Pölten. Jetzt wird Hessenthaler nicht vorzeitig freigelassen.
Die Menge an Suchtgift, wegen der Hessenthaler verurteilt wurde, überschritt die 41-fache Grenzmenge. Überraschend war auch, dass auch der Antrag auf bedingte Entlassung abgewiesen wurde. Das twitterte am Freitag Rechtsanwalt Sascha Flatz. Hessenthaler wird somit auch aktuell nicht in Freiheit kommen. Damit machen die Richter am Oberlandesgericht deutlich, was sie von dem Angeklagten halten. Freilich kann ein solcher Antrag immer wieder gestellt werden.
Dass der Antrag nicht einmal geprüft wurde, wurde vom Gericht mit der “kriminellen Energie” Hessenthalers begründet. Nicht einmal in der Haft wäre dieser sanktionsfrei geblieben. So besaß er etwa unerlaubt ein Handy, mit dem er aus der Haft verbotenerweise mit seinem Strafverteidiger telefonierte.
Das OLG Wien gibt der Berufung von #Hessenthaler nicht folge und bestätig Urteil der ersten Instanz von 3,5 Jahren. Suchtgiftmenge überschritt die 41 fache Grenzmenge! Daher lag Strafrahmen bei 1 bis 15 Jahren! Auch der Antrag auf bedingte Entlassung wurde abgewiesen! #ibiza
— Sascha Flatz (@rechtsanwalts11) December 16, 2022
Letzte Hoffnung der linken Blase zerschalgen
Die extreme Linke Österreichs setzte wohl die letzte Hoffnung in die heutige Berufungsverhandlung – die Justiz ließ sich davon nicht beeindrucken. Und so brachten auch die für Hessenthaler, der mit dem Wiener Rechtsanwalt Ramin Mirfakhrai den Video-Dreh auf Ibiza eingefädelt haben soll, geklebten Plakate und die anbiedernden Storys in manchen Medien nichts.
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