VdB klagte: Freispruch! Sager, dass er Verfassung mit Füßen tritt, war erlaubt
“Ein Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt” – mit diesen Worten bezeichnete ein Journalist Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Heute musste er sich dafür vor dem Gericht verantworten – und wurde freigesprochen.
Der Chefredakteur (48) eines coronamaßnahmenkritischen Online-Mediums musste sich heute in Linz wegen übler Nachrede gegen den Bundespräsidenten verantworten müssen. Der angeklagte Journalist hatte im Herbst des vergangenen Jahres folgende Worte über Bundespräsident Van der Bellen verwendet: „Ein Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt” – der Bundespräsident klagte ihn daraufhin. Mit dem Verweis auf die Pressefreiheit plädierte der Angeklagte auf „nicht schuldig“ – und bekam damit recht. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
Großaufgebot der Polizei
Der Prozess sorgte zudem für ein Großaufgebot der Polizei: Nachdem nicht alle Zuschauer in den Saal passten, drohten ein paar von ihnen, “das Gebäude zu stürmen”. Via der sozialen Medien habe der Angeklagte offenbar seinen “Fan-Club” für den Termin mobilisiert, berichtete Gerichtssprecher Walter Eichinger. Aus Sicherheitsgründen durften jedoch nicht mehr als 40 Personen in den Verhandlungssaal. Die alarmierte Polizei musste jedoch nicht einschreiten, die Aufregung legte sich rasch, so Eichinger weiter.
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