Verfahren eingestellt: ÖVP hat Wahlkampfkosten-Obergrenze nicht überschritten
Die Vorwürfe gegen die ÖVP haben sich als falsch herausgestellt: Das Verfahren gegen die Volkspartei wegen der Überschreitung der Wahlkampfkosten-Überschreitung wurde eingestellt.
Die ÖVP hat laut einem Bescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) die Wahlkampfkostenobergrenze bei der Nationalratswahl 2019 nicht überschritten. Das Verfahren gegen die Volkspartei wird somit eingestellt. Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem Rechnungshof nicht gefolgt, der nach einer Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer von einer Überschreitung von zumindest 525.000 Euro ausging.
Partei blieb innerhalb des erlaubten Rahmens
Der Rechnungshof war davon ausgegangen, dass auch die Ausgaben für Veranstaltungen der sogenannten “Bergauf”-Tour mit dem ehemaligen Kanzler Sebastian Kurz sowie Wahlprämien der Bundespartei, Leistungszulagen der Niederösterreichischen Volkspartei und aliquote Kosten der vorübergehend bei der Bundespartei angestellten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter einzurechnen seien.
Zwar teilte der UPTS die Argumentation des RH im Zusammenhang mit der “Bergauf”-Tour. Die ÖVP habe aber die Bedenken des RH zu den Wahlprämien und den Leistungszulagen entkräften können, so der UPTS. Weil die Kosten der angestellten Kabinettsmitarbeiter damit nicht mehr ins Gewicht fielen, wurden diese ausgeschieden.
Die ÖVP hatte zunächst die Wahlkampfkosten mit 5,6 Mio. Euro angegeben, aber letztlich einen Betrag von 6,6 Millionen anerkannt. Selbst mit den Ausgaben der “Bergauf”-Tour und jenen für die Kabinettsmitarbeiter bleibt die Partei aber innerhalb der erlaubten sieben Millionen.
ÖVP fordert Überprüfung von SPÖ und FPÖ
Vergangenen Woche gab die Volkspartei bekannt, dass an der Richtigkeit der Wahlkampfausgaben von SPÖ und FPÖ gewisse Zweifel bestehen. Während die Volkspartei vom Rechnungshof genauestens überprüft worden sei, seien die Zahlen der anderen Parteien augenscheinlich einfach übernommen worden. Generalsekretär Stocker fordert eine genaue Überprüfung im Sinne der Gleichbehandlung.
Kommentare