E-Mails und Unterlagen von Bundeskanzler Kurz sollen zum VfGH und in den Untersuchungsausschuss
Nachdem die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS im Untersuchungsausschuss die E-Mails und diverse Unterlagen von Bundeskanzler Kurz angefordert haben, liegt nun der Ball beim Verfassungsgerichtshof.
Der Verfassungsgerichtshof hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April. Dann wollen die Höchstrichter entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Kurz ließ am Donnerstag aber offen, ob er der Aufforderung nachkommen wird. Von der SPÖ setzte es scharfe Kritik.
Kurz ließ bei einer Pressekonferenz am Donnerstag offen, ob er der Aufforderung der Höchstrichter nachkommen wird und behauptete, bereits alle relevanten Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit übermittelt zu haben. Er könne nur Dinge liefern, die auch vorhanden sind. “Wenn ein Regierungsmitglied ausscheidet ist das ein komplexer Prozess”, so Kurz auf Journalistenfragen. Relevantes werde veraktet, dies sei auch zur Verfügung gestellt worden. Was es nie gegeben habe, könne aber auch nicht geliefert werden. Alles, was nach Ende der ÖVP-FPÖ-Regierung vorhanden und relevant war, sei veraktet und geliefert worden.
VfGH muss entscheiden, welche Akten in den U-Ausschuss kommen sollen
Der Verfassungsgerichtshof benötigt die Unterlagen, weil er entscheiden muss, welche davon dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden. Dort haben SPÖ, FPÖ und NEOS bereits mehrmals beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich aber für den Untersuchungsgegenstand “abstrakt relevant” sind, wie der juristische Terminus lautet.
Der Bundeskanzler habe sich zwar nach dem Einlangen des Oppositionsschreibens zum Gegenstand geäußert, schreibt der VfGH. Er habe jedoch nicht “der Aufforderung zur Vorlage von vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen entsprochen”, heißt es weiter. Ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des “dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages” nicht möglich, lautet der Hinweis des Höchstgerichts.
SPÖ übt Kritik am Kanzler
Scharfe Kritik an der Weigerung des Bundeskanzlers kommt von der SPÖ. “Jetzt weigert sich Kurz sogar schon, dem VfGH diese Akten und Unterlagen zu liefern, die der für seine Entscheidung braucht”, kritisierte Fraktionschef Jan Krainer in einer Aussendung: “Kurz muss verstehen lernen, dass er nicht über dem Gesetz und der Verfassung steht.” Er wirft Kurz und auch Finanzminister Gernot Blümel Missachtung der Verfassung und des Parlaments vor. Denn auch Unterlagen des Finanzministeriums über ÖBAG-Chef Thomas Schmid – Hauptdarsteller in den zuletzt publik gewordenen Postenschacher-Chats – seien noch ausständig. (APA/red)
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