„Verrückt“: Teure Gerichtsfehde zwischen Westenthaler und Grosz
Ex-BZÖ-Chef gegen Ex-BZÖ-Chef: Peter Westenthaler, von 2006 bis 2008 BZÖ-Chef, klagt Gerald Grosz, der dieses Amt von 2013 bis 2015 ausübte auf üble Nachrede und Beschimpfung. Der Grund: In einem ORF-Interview wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl 2022 habe letzterer Westenthaler als “verrückt” bezeichnet.
Sollten sich die beiden Herren noch im oe24-Studio über den Weg laufen, dürften sie nicht mehr freundliche Worte wechseln. Westenthaler ist aus mehreren Gründen erbost über seinen ehemaligen Parteikollegen. Was ihn abgesehen von dem “Verrückt”-Sager noch aufregt: Grosz soll gesagt haben, er habe in Westenthalers Auftrag Aussagen tätigen müssen, in denen er einer ORF-Mitarbeiterin ein sexuelles Naheverhältnis mit einem BZÖ-Politiker nachsagt, heißt es in der Anklage.
Grosz hat Westenthaler nicht namentlich genannt
Begonnen hat alles mit einem Interview, das Grosz Anfang Oktober gegeben hat, und zwar bei der ORF-Elefantenrunde anlässlich der anstehenden Präsidentschaftswahl. Das Interview kreiste unter anderem um einen Zivilprozess im Jahr 2007. Dieses Verfahren endete mit einem Versäumungsurteil. Grosz musste damals seine Aussagen widerrufen und einen Schadenersatzbetrag leisten. Im Laufe der Sendung erklärte Grosz dann: Er sei in seinem Leben manchmal in Äußerungen “durch den Druck eines Parteioberen hineingetrieben” worden und hätte “Äußerungen im Auftrag eines verrückten Parteichefs” tätigen müssen.
Westenthaler sieht hier eindeutig Vorwürfe gegen ihn gerichtet. Zwar wurde er von Grosz in diesem Zusammenhang nicht namentlich genannt, da er aber damals Parteichef war, sei klar zu erkennen gewesen, wer gemeint sei. Westenthaler verlangt in der Klageschrift von Grosz neben einer Entschädigung eine kurze Mitteilung, die Urteilsveröffentlichung sowie Kostenersatz.
Grosz darf bis zur Urteilsverkündung die Behauptung nicht wiederholen
Westenthaler ließ bereits wissen, dass er eine einstweilige Verfügung gegen Grosz erwirkt habe. Demnach muss Grosz die Äußerung unterlassen, er hätte im Jahr 2007 eine ORF-Redakteurin im Auftrag eines verrückten Parteichefs in ihrer Ehre verletzen müssen. Diese Behauptung – oder gleichsinniges – dürfe er bis zur rechtskräftigen Erledigung des Urteils nicht tätigen.
Grosz zeigte sich über die Klage von seinem “einstigen Freund und Mitstreiter” entsetzt und enttäuscht. Er habe einen Vergleich vorgeschlagen und “alles versucht, um einen blamablen Medienprozess zu verhindern”, betonte Grosz in einer schriftlichen Stellungnahme.
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