Villach verschärft Regeln: Wandel in der Asylpolitik
In Villach gelten ab sofort strengere Regeln für Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige, die Sozialleistungen beziehen. Künftig sind diese Leistungen an klare Integrationsnachweise geknüpft – wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Kürzungen rechnen.
Die Stadt macht unmissverständlich klar: Unterstützung bleibt möglich, ist aber an Mitwirkung gebunden. Bürgermeister Günther Albel betonte gegenüber dem ORF, es gehe nicht um Abschreckung oder Symbolpolitik, sondern um ein nachvollziehbares Prinzip. Integration sei kein Automatismus, sondern eine Leistung, die aktiv erbracht werden müsse.
Konkret hat Villach zwei verbindliche Voraussetzungen definiert, die für den vollen Bezug der Sozialhilfe erfüllt sein müssen. Zum einen ist innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des jeweiligen Bescheids der erfolgreiche Abschluss der Integrationsprüfung auf dem Sprachniveau B1 nachzuweisen. Zum anderen ist ein verpflichtender Werte- und Orientierungskurs zu absolvieren. Bleiben diese Nachweise aus, kann die Sozialhilfe um bis zu 50 % gekürzt werden.
Vorstoß mit Signalwirkung
Mit diesem Schritt nimmt Villach eine Vorreiterrolle ein. Nach eigenen Angaben ist die Stadt die erste in Kärnten, die diese Vorgaben konsequent an die Auszahlung von Sozialleistungen koppelt. Albel räumt ein, dass entsprechende Verpflichtungen rechtlich längst existieren, in der Praxis jedoch zu selten eingefordert wurden. Genau hier setze man nun an.
Kontrolle statt bloßer Ankündigung
Die neuen Regeln bleiben nicht auf dem Papier. Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige müssen sich spätestens acht Monate nach Leistungsbeginn für die entsprechenden Integrationskurse anmelden. Ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, wird anschließend monatlich überprüft. Die Stadt will damit sicherstellen, dass Integrationsziele nicht nur formuliert, sondern auch tatsächlich verfolgt werden.
Werte-Charta als „Hausordnung“
Parallel dazu greift eine weitere Neuerung, auf Bundesebene. Asylberechtigte müssen künftig eine sogenannte Werte-Charta unterzeichnen. Diese fungiert als verbindliche Hausordnung und verpflichtet zur Anerkennung des österreichischen Rechtsstaats, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zu einem respektvollen gesellschaftlichen Zusammenleben.
Die Charta baut auf der bisherigen Integrationserklärung auf und ist Teil eines erweiterten Integrationsprogramms. Verstöße können ebenfalls Sanktionen nach sich ziehen – bis hin zur Kürzung von Sozialleistungen. Ob diese Maßnahme wirklich dazu beitragen wird, die migrantische Kriminalität einzudämmen, bzw. die Integration zu fördern, ist jedoch fraglich.
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