
Von der Gewerkschaft zur Sparministerin: Schumann streicht bei den Älteren!
Korinna Schumann schafft mit der Teilpension die Altersteilzeit ab. Noch als Gewerkschafterin kämpfte sie für Arbeitnehmerrechte – jetzt kürzt sie genau dort: Wer früher kürzertreten will, wird abkassiert.
Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Ab kommendem Jahr soll es möglich sein, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Die bestehende Altersteilzeit wird dafür schrittweise eingeschränkt – künftig ist sie nur noch drei statt fünf Jahre möglich. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sprach bei einem Pressegespräch von “wirklich schwierigen Verhandlungen”, die nun erfolgreich abgeschlossen seien. Sie betonte, es gehe nicht mehr um “entweder Pension oder Arbeit, sondern beides”.
Budgeteinsparungen erhofft
Auch Budgetüberlegungen spielen eine Rolle: Für das erste Jahr erwartet man Einsparungen von 197 Millionen Euro, im zweiten Jahr sollen es bereits 402 Millionen sein. Die Zahl der Nutzer wird mit rund 10.000 Personen beziffert. Deutlich geringer fällt das Sparpotenzial bei der reduzierten Altersteilzeit aus: Für 2026 werden 59 Millionen Euro, für 2027 rund 89 Millionen Euro erwartet. Im Vorjahr waren noch 36.500 Menschen in Altersteilzeit.
Die Teilpension soll ab einem Anspruch auf eine reguläre Pension möglich sein – etwa mit 63 Jahren im Rahmen der Korridorregelung oder mit 62 Jahren bei Langzeitversicherten. Bei Schwerarbeitspensionen liegt das Eintrittsalter bei 60 Jahren, bei Männern bei 65 Jahren. Für Frauen greift weiterhin die gestaffelte Anhebung bis 2033.
Nachhaltigkeitsmechanismus zur Pensionssicherung noch offen
Voraussetzung ist eine Arbeitszeitreduktion zwischen 25 und 75 Prozent – mit Zustimmung des Arbeitgebers. Je nach Ausmaß der Reduktion gibt es 25, 50 oder 75 Prozent des angesparten Pensionsanspruchs zusätzlich zum Gehalt. Bei Frühpensionen verringern Abschläge die Gutschrift.
Ein Beispiel: Wer mit 63 Jahren in die Korridorpension eintritt, 3.000 Euro monatlich angespart hat und die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, erhält 1.347 Euro Teilpension (nach Abschlägen), zusätzlich zum Gehalt.
Die Altersteilzeit wird künftig mit der Teilpension verzahnt. Wer keinen Anspruch auf Teilpension hat, kann diese Übergangsform weiter nutzen – jedoch ebenfalls nur noch drei Jahre. Die Reduktion erfolgt stufenweise: 2026 sind noch 4,5 Jahre möglich, 2027 vier Jahre, ab 2028 dann 3,5 Jahre. Ob auch der angekündigte Nachhaltigkeitsmechanismus zur Pensionssicherung bis Juli fertig wird, ist offen. Schumann sagte, man sei “in den letzten Zügen” der Verhandlungen.
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