EU regelt jetzt das Frühstück: Herkunft muss auf Honig-Gläser
Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Bisher müsse bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden.
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache. Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als “zuckerreduziert” gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.
Großteil stammt aus China
Alexander Bernhuber (ÖVP), Chefverhandler des Europäischen Parlaments für die Frühstückrichtlinie, meinte: “Damit bremsen wir die Honigfälscher, die bisher ihre Geschäfte auf Kosten unserer Imker gemacht haben.” Bei einer Untersuchung der Europäischen Kommission wären von 320 untersuchten Honig-Proben 147 verfälscht gewesen, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern.
Günther Sidl, Verhandlungsführer der Sozialdemokratischen Fraktion für die “Frühstücksrichtlinien”, rechnete dazu heute vor, dass ein großer Teil des in der EU verzehrten Honigs aus China stammt. Außerdem gehe es nicht nur um Verfälschungen, sondern auch um die Gesundheit. “Zudem haben wir die Europäische Agentur für Ernährungssicherheit dazu aufgefordert, eine Neubewertung der Auswirkungen des Süßstoffs Aspartam auf die menschliche Gesundheit vorzunehmen”, so Sidl.
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