
Waffenverbot? Dann fluten illegale Waffen den Markt – warnt Wiener Anwalt
Nach dem tödlichen Amoklauf in einer Grazer Schule fordert Bürgermeisterin Elke Kahr ein Waffenverbot im privaten Bereich. Der Wiener Anwalt und Waffenrechtsexperte Andreas Rippel warnt im exxpress-Gespräch davor: Verbote würden nur den Schwarzmarkt stärken – und die Kontrolle des Staates schwächen.

Nach dem Amok-Horror von Graz werden Rufe nach strengeren Waffengesetzen laut. Elke Kahr, die kommunistische Bürgermeisterin der Stadt, forderte sogar ein generelles Waffenverbot im privaten Bereich. Der Wiener Anwalt Andreas Rippel – Präsident der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) und Experte für Waffenrecht und Waffentechnik – hält davon nichts.
„Nach Waffenverboten wird der Markt mit illegalen Waffen überschwemmt – das ist bedenklich“, erklärt er im Gespräch mit dem exxpress. „Die Bereitschaft, das Gesetz einzuhalten, sinkt bei Totalverboten, und der Staat hat bei illegalen Waffen überhaupt keine Kontrolle. Er kann dann nicht einmal mehr die geistige Eignung der Besitzer überprüfen.“
Beispiel Pumpgun-Verbot: Staat verlor Überblick
1994 wurden in Österreich Pumpguns verboten. Anlass war ein Familiendrama bei Amstetten, bei dem ein Täter beinahe seine gesamte Familie auslöschte. In der Folge wurden Pumpguns in die Liste der verbotenen Waffen aufgenommen.
Rippel dazu: „Niemand weiß, wie viele Pumpguns noch im Umlauf sind. Es gibt nur Schätzungen, aber keinerlei Möglichkeit zur Kontrolle. Der Staat kann nicht die geistige Eignung feststellen. Mit Verboten vergrößert man das Problem nur.“
„Wir sind keine Insel der Seligen“
Dass ein strengeres Waffengesetz die Tat in der Grazer Schule verhindert hätte, bezweifelt der Jurist. „Solche fürchterlichen Amokläufe, eigentlich korrekt ,school shootings’, passieren leider weltweit – wir sind keine Insel der Seligen. Zum konkreten Fall kann ich natürlich noch wenig sagen. Man muss abwarten, was die Ermittlungen ergeben.“
Die meisten Taten mit Alltagsgegenständen – nicht mit Schusswaffen
Rippel verweist auf die Kriminalstatistik. „Die meisten Straftaten gegen Leib und Leben werden nicht mit Schusswaffen verübt, sondern mit Äxten, Messern, Hämmern, den bloßen Händen und anderen Alltagsgegenständen, die man in jedem Baumarkt bekommt. Nur ein sehr kleiner Teil der Taten wird überhaupt mit legalen Schusswaffen begangen. Ich kann Menschen leider nicht von Gewalttaten abhalten, indem ich einen kleinen Teil dieser Tatgegenstände verbiete.“
„Polizisten tragen Waffen nicht zur Zierde“
Die oft geäußerte Behauptung, Schusswaffen böten keinen Schutz, hält er für unbegründet. „Polizisten tragen ihre Waffen schließlich nicht zur optischen Aufhübschung. In Israel konnten Terroranschläge durch legal bewaffnete Zivilisten sehr rasch beendet werden.“
Gleichzeitig betont Rippel, dass er keineswegs für eine völlige Freigabe sei: „Natürlich will ich nicht, dass jeder mit einer Kalaschnikow herumläuft. Es geht um einen vernünftigen Ausgleich aller staatlichen und privaten Interessen, insbesondere auch der Sicherheitsinteressen, ganz klar.“
Gesetz: „Nicht perfekt, aber ausgewogen“
Das österreichische Waffengesetz geht in vielen Bereichen auf das Jahr 1968 zurück. „Ursprünglich war es relativ liberal, doch seither wurde viel daran herumgeschraubt – Schritt für Schritt wurde es komplizierter und restriktiver“, erklärt Rippel.
Er erkennt durchaus Reformbedarf, hält die derzeitige Regelung aber insgesamt für tragfähig: „Das Waffengesetz ist sicher nicht perfekt – es gibt Verbesserungsbedarf. Aber im Großen und Ganzen ist es nicht unsinnig. Österreich hat weder das strengste noch das liberalste Waffengesetz Europas. Grundsätzlich ist freier Waffenbesitz möglich, es gibt aber auch strenge Überprüfungen und Einschränkungen.“ Kurz: „Das Konzept ist nicht schlecht – es ist ausgewogen und berücksichtigt unterschiedliche Interessen.“
Mehr Bürokratie, weniger Kontrolle?
Weitere Verschärfungen könnten laut Rippel sogar neue Probleme schaffen: „Mit einem sehr komplizierten Waffengesetz entsteht oft eine übermäßige Bürokratie. Die Gefahr: Immer größere Behördenapparate machen unbescholtenen Bürgern das Le
Österreichs Waffengesetz – das gilt aktuell
Österreich unterscheidet drei Waffen-Kategorien:
Kategorie A (verboten): Vollautomatische Waffen, Kriegswaffen, Waffen mit großen Magazinen (mehr als 20 Schuss bei Pistolen, mehr als 10 bei Gewehren)
Kategorie B (genehmigungspflichtig): Pistolen, Repetierflinten, halbautomatische Gewehre
Kategorie C (meldepflichtig): Jagdgewehre, Flinten, Einzellader
Wichtig:
Waffen der Kategorie B dürfen nur mit Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) erworben werden.
Waffen der Kategorie C sind ab 18 Jahren erhältlich, müssen aber innerhalb von 6 Wochen im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden.
Verboten sind u. a. Waffen mit militärisch tauschbaren Bauteilen oder Ursprung als Vollautomat (→ Kriegsmaterial).
Alle Waffen müssen sicher verwahrt werden (z. B. in zertifizierten Waffenschränken).
Beim Transport muss die Waffe entladen, getrennt von der Munition und in einem geschlossenen Behältnis mitgeführt werden.
Wer darf in Österreich eine Waffe besitzen? Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte“
Die WBK berechtigt zum Besitz und Erwerb von Waffen der Kategorie B, jedoch nicht zum Führen der Waffe außerhalb von Wohnung, Betrieb oder eingefriedetem Grundstück.
Voraussetzungen für die WBK:
Mindestens 21 Jahre alt
Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen oder Waffenverbote
Waffenpsychologisches Gutachten (Ausnahme: gültige Jagdkarte)
Bedarfsnachweis: z. B. Sportschießen, Selbstverteidigung, Sammlung
Waffenführerschein (praktische Schulung) oder Nachweis regelmäßiger Nutzung (Jagd, Dienst, Sport)
Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion)
Die WBK gilt in der Regel für zwei Waffen der Kategorie B, erweiterbar bei nachgewiesenem Bedarf (z. B. als Sportschütze).
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