
Wagenknecht schlägt zurück: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vizekanzler Habeck
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Vizekanzler Robert Habeck wegen Verleumdung – ausgelöst durch eine Strafanzeige von Sahra Wagenknecht und ihrem BSW. Anlass ist eine Wahlkampfrede, in der Habeck AfD und BSW Russlandnähe vorwarf. Der Fall stellt Habecks Umgang mit dem Verleumdungsparagrafen auf die Probe.
Die politische Bühne in Deutschland erlebt einen bemerkenswerten Rollentausch: Ausgerechnet Robert Habeck, Vizekanzler und langjähriger Verfechter scharfer Gesetze gegen politische Verleumdung, steht nun selbst im Fadenkreuz der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den Grünen-Politiker wegen des Verdachts auf Politikerverleumdung – ausgelöst durch eine Strafanzeige von Sahra Wagenknecht und ihrem BSW
Ein Satz mit Sprengkraft
Im Sommer 2024 sorgte Habeck mit einer Wahlkampfrede in Dresden für Aufsehen. Darin warf er AfD und BSW vor, sich von Russland „bezahlen zu lassen“ und mit gekauften Meinungen Politik zu machen. Für Wagenknecht und ihr Bündnis war das eine Grenzüberschreitung: Sie erstatteten Anzeige wegen Verleumdung nach § 188 StGB. Pikant: Genau diesen Paragrafen hatte Habeck in der Vergangenheit selbst mehrfach bemüht, um gegen politische Gegner und unliebsame Memes vorzugehen.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft beantragte im Februar 2025 die Aufhebung von Habecks Immunität als Bundestagsabgeordneter. Doch der Bundestag verweigerte bislang die Freigabe für ein Strafverfahren. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter, auch wenn sie derzeit auf Eis liegen. Unklar bleibt, ob die jüngste Entscheidung des Bundestags tatsächlich den Antrag der Staatsanwaltschaft betraf – die Kommunikation zwischen Justiz und Parlament scheint alles andere als reibungslos zu laufen.
Meinungsfreiheit oder Verleumdung - Bumerang für den Saubermann?
Habecks Verteidiger pochen darauf, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf gehandelt habe. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders – zumindest vorerst. Interessant: In einem parallelen Zivilverfahren verpflichtete sich Habeck bereits, solche Aussagen künftig zu unterlassen.
Der Fall hat Sprengkraft: Habeck, der als Saubermann der Republik galt und selbst immer wieder auf scharfe Gesetze setzte, sieht sich nun mit den Schattenseiten dieser Regelungen konfrontiert. Kritiker sprechen bereits von einem „Bumerang-Paragrafen“, der nun den grünen Vizekanzler trifft. Für die politische Kultur in Deutschland ist der Fall ein Menetekel: Wer mit harten Bandagen kämpft, muss auch selbst einstecken können.
Kommentare