Wegen Taliban-Herrschaft: Afghaninnen haben laut EuGH Anspruch auf EU-Asyl
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Afghaninnen aufgrund der schlechten Behandlung durch die Taliban EU-Asyl erhalten können. Es müsse nicht nachgewiesen werden, dass eine Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich spezifische Verfolgungshandlungen erleidet – ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht reichen aus.
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