Wen das Höchstgericht jetzt vor der Abschiebung rettete: einen Drogenverbrecher
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg rettete einen Afghanen vor dem Abschiebeflug von Wien nach Kabul (wir berichteten). Faktum: Der am 1.1.1999 geborene A. ist ein mehrfach verurteilter Drogenkrimineller – aufgrund des Spruchs des Höchstgerichts ist er bald wieder auf den Straßen Wiens. Vorläufig ist er noch in Schubhaft.
Wie wenn diese Spruchpraxis des Europäischen Gerichts für Menschenrechte (EMRG) in Straßburg nicht ohnehin schon kritikwürdig genug gewesen wäre: So ist nicht nur eine vom Innenministerium endlich durchsetzbare Abschiebung eines Wirtschaftsmigranten verhindert worden, sondern die Höchstrichter sorgten mit ihrer Entscheidung auch für eine massive Erhöhung des Kriminalitäts-Risikos in Wien.
Denn wie der eXXpress exklusiv erfahren hat, ist der am 1.1.1999 geborene Afghane bereits mehrfach wegen Drogendelikte letztinstanzlich von Gerichten verurteilt. Und dieser Asylwerber saß auch schon zweimal monatelange Haftstrafen in Österreichs Gefängnissen ab.
Afghane saß bereits mehrmals in Haftanstalten
Jetzt kann der 22-jährige Wirtschaftsflüchtling dank der Richter in Straßburg wieder sein Business auf Wiens Straßen weiterbetreiben, bis er eben wieder von den Drogenfahndern geschnappt wird: Bereits in den vergangenen Jahren hat er laut Aktenlage der Justiz mit Suchtgift gehandelt und dabei auch mit Ecstasy-Tabletten gedealt. Außerdem wollte er gleich auch Cannabis-Stauden an Drogenabhängige verkaufen – dafür setzte es Freiheitsstrafen von 14 und 12 Monaten.
Mit der Verhinderung des Abschiebeflugs für diesen Zuwanderer nimmt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte somit in Kauf, dass österreichische Kinder und Jugendliche bald wieder von diesem Afghanen zum Suchtgift-Konsum überredet werden. Jetzt ist er in Schubhaft.
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