Wiedersehen im Strafgericht: Ex-Öbag-Boss Schmid sagt gegen Ex-Kanzler Kurz aus
Der Volksmund weiß: Nirgendwo wird mehr gelogen als vor Gericht. Insofern wird spannend, was am Montag im Wiener Landesgericht so alles zu hören sein wird. Showdown: Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid (48, “Ich liebe meinen Kanzler”) wird gegen den früheren Regierungschef Sebastian Kurz (37) aussagen.
Es geht – no na (ned) – um Falschaussage. Die WKStA wirft dem früheren Bundeskanzler Kurz vor, im U-Ausschuss gelogen zu haben. Er soll seinen Einfluss bei der Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Öbag bewusst heruntergespielt haben. An der Auswahl sei er nicht direkt beteiligt gewesen, sondern nur informiert worden, sagte Kurz.
Die Ankläger der Staatsanwaltschaft sehen dies anders. Nach Auswertung von insgesamt 300.000 stümperhaft gelöschten Chat-Nachrichten auf dem Handy von Schmid gehen sie davon aus, dass dieser aufgrund seiner persönlichen Ergebenheit und dem passenden politischen Stallgeruch von höchster Stelle ins lukrative Amt protegiert wurde. Kurzum: Dank Freunderlwirtschaft, weil der Thomas ja zur Familie gehört, wie es Finanzminister Gernot Blümel sinngemäß ausdrückte.
Und als der Kanzler persönlich dann auch noch die Nachricht leichtsinnigerweise über WhatsApp-Chat loswerden musste, wonach Schmid sowieso bekomme, was er wolle, war für die WKStA der Sachverhalt sonnenklar: Der Kanzler hat da selber mit gedreht.
WKStA auf dünnem Eis: Eine Chat-Nachricht und der Zeuge Schmid
So klar ist das aber keineswegs. Sebastian Kurz bestreitet den Vorwurf der WKStA, mit der er sich seit längerem auf Kriegsfuß befindet, vehement. Er habe Schmid mit der Nachricht “Kriegst eh alles, was du willst” eher einbremsen wollen, weil Schmid bei der Vergabe von Spitzenjobs den Hals nicht vollkriegen habe können.
Und neben der einen Chat-Nachricht haben die Ankläger bisher nicht mehr gegen Kurz anzubieten. Außer ihrem Zeugen Schmid, dem sie in der so genannten “Inseraten-Affäre” selbst Untreue und Bestechlichkeit zur Last legen und der von jeher eher nicht zur Vorstellung des “ehrbaren Kaufmanns” aus dem Handelsrecht taugt.
Der Zeuge Thomas Schmid, der es bis dato trotz größter Bemühungen noch nicht zum Kronzeugen brachte, wird Kurz wohl weiterhin belasten. Letztendlich entscheidet die Glaubwürdigkeit der beiden Protagonisten. Aber wie sagt der Volksmund: Nirgendwo wird mehr gelogen…
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