Ein Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren Finanzminister Gernot Blümel in der Glücksspiel-Causa ist eingestellt worden. Das teilte die WKStA am Dienstagnachmittag mit. Gleiches gilt für zwei weitere nicht genannte Beschuldigte. Gegen alle wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt.

In dem Fall ging es darum, dass laut einem Chatverlauf zwischen den Beschuldigten ein Verantwortlicher des Glücksspielunternehmens (Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann, Anm.) im Jahr 2017 bei Blümel, zu der Zeit in der Wiener Stadtpolitik aktiv, um einen Termin beim damaligen Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) wegen eines Steuerproblems des Unternehmens im Ausland ersuchte. In der gleichen Nachricht wurde auch eine potenzielle Spende erwähnte.

Konkrete Zuwendung nicht nachweisbar

Eine konkrete Zuwendung des Glückspielunternehmens an die Partei war für die Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachweisbar. Gleichzeitig sei auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar, ob Blümel Kurz über das Terminersuchen sowie eine etwaige Spende informierte, und ob bei einem etwaigen Termin zwischen dem Verantwortlichen des Glückspielunternehmens und dem damaligen Außenminister überhaupt ein strafbares Spendenangebot samt Verknüpfung mit einem konkreten Amtsgeschäft stattgefunden hat.

"Verfahren daher eingestellt"

Der Chatverlauf für sich allein genommen lasse ohne weitere Beweisergebnisse keine eindeutig strafbare Auslegung zu. In relevanten Bereichen seien Beweismittel nicht mehr vorhanden beziehungsweise seien Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht worden: “Die Ermittlungen werden daher einzustellen”, schreibt die WKStA.