Zum Schutz von Mädchen: Frauenrechtsorganisation fordert Kopftuchverbot für Kinder
Kinder sollen in der Schule kein Kopftuch mehr tragen. Das fordert erneut die deutsche Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes zum Schutz von jungen Mädchen. In einer deutschlandweiten Umfrage befragten sie Lehrkräfte zum sogenannten Kinderkopftuch.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich für ein Kopftuchverbot für Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren in Deutschland ausgesprochen. Nach Ansicht der Organisation stelle die Verschleierung minderjähriger Mädchen die Verletzung von Kinderrechten dar. “Terre des Femmes setzt sich seit langem für eine bundesweite Regelung gegen das Tragen sogenannter Kinderkopftücher in öffentlichen Bildungseinrichtungen ein. Wir sagen deutlich: Öffentliche Schulen müssen für alle Kinder eine Umgebung bieten, die freie und selbstbestimmte Entwicklung ermöglicht”, machte die Organisation deutlich und ergänzte: “Die Neuregelung zum sogenannten Kinderkopftuch soll das Verbot aller religiösen und weltanschaulichen Symbole in Schulen umfassen”.
Hintergrund für die erneute Forderung ist eine nicht-repräsentative Umfrage, die Terre de Femmes durchführte. Dazu befragte die Frauenrechtsorganisation 784 Lehrern zum sogenannten Kinderkopftuch. Darin gaben 71 Prozent der befragten Lehrer an, dass sie Mädchen unter 14 Jahren unterrichten, die in der Schule ein Kopftuch tragen. 31 Prozent der Lehrer hatten laut der Umfrage “immer” beziehungsweise “häufig” den Eindruck, dass die Mädchen ihre Kopftücher nicht freiwillig tragen.
Außerdem sahen 28 Prozent bei Mädchen mit Kopftuch “immer” beziehungsweise “häufig” Integrationsprobleme. 73 Prozent waren der Meinung, dass die Verschleierung der Mädchen in jungen Jahren ihre persönliche Entwicklung beeinträchtige. 49 Prozent befürworteten das von Terre des Femmes geforderte Verbot von Kinderkopftüchern bis zum 14. Lebensjahr. Zudem wünschten sich 56 Prozent der Pädagogen eine Schule ohne jegliche Religionssymbole (Kopftuch, Kreuz und Kippa) sowohl für Schüler als auch für Lehrer.
"Mittlerweile sind Schülerinnen ohne Kopftuch die Ausnahme"
Die Umfrage enthält zudem verschiedene anonyme Zitate der Teilnehmer. Eine Lehrkraft erklärte: “An einer meiner Schulen waren es zuerst sehr wenige Schülerinnen, mittlerweile sind Schülerinnen ohne Kopftuch die Ausnahme”. Eine weitere Aussage lautet: “Das Kopftuch wird zumeist als Symbol der Abgrenzung getragen. Häufig gepaart mit anderen klassisch muslimischen Kleidungsstücken. Es geht lange nicht mehr nur um ein Kopftuch. Auch radikalere Formen wie ein Tschador sind häufig schon ab Jahrgang 5 oder 6 zu sehen […]. Westlich gekleidete Mädchen gelten oft als ‘unrein’ oder ‘haram’. Die Bezeichnung Kuffar ist häufig zu hören… [Notiz Kuffar kommt aus dem Arabischen und kann mit Ungläubige übersetzt werden]”.
Eine Lehrkraft wird mit folgenden Worten zitiert: “An unserer Schule ist der Anteil muslimischer SchülerInnen groß (schätzungsweise über 80 Prozent). Mein Eindruck ist, dass der Druck der innerhalb der Schülerschaft ‘muslimische Werte’ offen zu zeigen (wie das Kopftuch, Fasten, ‘angemessene’ Kleidung, für Mädchen keinen Freund zu haben, usw.) enorm hoch ist und Mädchen/Jugendliche offen angefeindet werden, wenn sie sich nicht an die ‘Regeln’ halten. Neben den Erwartungen der Familie und z.T. ihrer Kontrolle, sind Mädchen und Jugendliche an Schulen wie meiner auch in der Schule nicht geschützt. Ihre Forderungen sind aus meiner Sicht deshalb mehr als erstrebenswert!”
VfGH: Kopftuchverbot an Österreichs Schulen verfassungswidrig
Nicht nur in Deutschland wird seit Jahren eine hitzige Debatte über das Kopftuch geführt – im Gegenteil: Österreich ist da schon einmal einen Schritt weiter gewesen: Bereits 2019 wurde das Kopftuchverbot hierzulande in Volksschulen eingeführt. Mädchen bis zum zehnten Lebensjahr war es in Kindergärten und Volksschulen untersagt “weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist”. Der Beschluss der türkis-blauen Koalition der damaligen Regierungspartner Sebastian Kurz (ÖVP) und Heinz-Christian Strache (FPÖ) wurde nach einem Jahr vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Es verstoße sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz, als auch gegen das Recht auf Religionsfreiheit, entschieden die Höchstrichter des VfGH. Seitens der ÖVP und der FPÖ hieß es, man wolle ein “Signal gegen den politischen Islam” setzen, und gehe gegen eine “Unterwerfung” muslimischer Mädchen vor.
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