Sämtliche Bereiche des Staates stellen sich auf die deutlich ansteckendere Omikron-Variante ein, vor allem um einem möglichen Total-Ausfall vorzubeugen. Bei der Polizei etwa gibt es wo immer möglich eine strikte Teamtrennung in allen Organisationseinheiten, Kontakte werden minimiert und Besprechungen digital durchgeführt. Eventuell könnte durch die frühzeitige Sperrstunde der Gastronomie der Nachtdienst reduziert, dafür die Tagdienste aufgestockt werden.

Mitarbeiter bei Wien Energie sind in Isolation

Auf strikte Einteilung in fixen Teams setzt man auch beim Wiener Gesundheitsverbund. Hinzu kommen höchste Sicherheitsstandards, Hygieneregelungen und die entsprechende Schutzkleidung.

Um Strom und Fernwärme zu garantieren, haben sich 50 Mitarbeiter der Wien Energie für vorerst vier Wochen im Kraftwerk Simmering und drei Müllverbrennungsanlagen in Isolation begeben. Das Essen wird von außen kontaktlos zugeliefert.

Bei den Wiener Linien setzte man unter anderem auf eine strenge Maskenpflicht, die intern kontrolliert wird, und auf den Abstandsregeln in den Pausenräumen.

Regierung stuft sämtliche Bereiche als "systemrelevant" ein

Um Ausfälle bei den Behörden und der kritischen Infrastruktur zu vermeiden, hat die Bundesregierung die Quarantänebestimmungen gelockert, speziell für Personen in “systemrelevanten” Branchen: Diese dürfen künftig im Falle eines negativen Tests und mit FFP2-Maske weiter arbeiten. Der Begriff “systemrelevant” wurde dabei ausgeweitet. Auf der Liste der Regierung befinden sich neben Einsatzkräften, Ärzten, Pflegern, sowie Mitarbeitern im Bereich der Energie- und Wasserversorgung und der Müllabfuhr auch Lehrer und Kindergartenpädagogen sowie alle Mitarbeiter zur Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und zur Abwendung von großem technisch-wirtschaftlichen Schaden.

Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählt der Einkauf ebenso wie Telekommunikation sowie alle Unternehmen in der Lebensmittelbranche. Alle Lebensmittelverarbeiter dürfen künftig auch ungeimpfte Mitarbeiter, die Kontakt mit einem Infizierten hatten, unter bestimmten Auflagen weiterhin arbeiten lassen, vorausgesetzt, ihrer Anwesenheit am Arbeitsort ist zwingend erforderlich. Die Einstufung als versorgungskritisches Personal ist eine Einzelfallentscheidung. Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Lagerung, Transport und Logistik von Lebensmitteln und Agrarprodukten, Produktion von Verpackungen und Medien stehen auf der Liste.