Die Berliner Polizei sorgte zuletzt mit einem internen Rundschreiben für Aufsehen. Darin hieß es, dass es E-Autos der Marke Tesla ab sofort nicht mehr gestattet ist in den Bereichen des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA) zu fahren. Der Grund: Die Fahrzeuge filmen ständig ihre Umgebung und stellen dadurch ein Sicherheits- und Datenschutzproblem dar. Die Videos werden nämlich dauerhaft in den Niederlanden gespeichert und könnten weiterverarbeitet werden.

Polizei korrigiert "Verbot"

Nach der großen Irritation um die Nachricht meldete sich die Polizei erneut zu Wort – ein Sprecher meinte dabei, dass die Polizei mit einer Regelung für alle Grundstücke plane, das Rundschreiben mit dem Titel “Verbot” lediglich vorweg verschickt wurde. Das Verbot sei demnach noch nicht wirksam. Zudem gebe es derzeit “kein Einfahrtsverbot für bestimmte Fahrzeuge”.

“Die heutigen technischen Möglichkeiten sind sehr weitreichend und machen es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen auf Liegenschaften stets zu optimieren”, hieß es von Seiten der Berliner Gewerkschaft der Polizei. Und weiter: “Es ist jedoch gut, dass ein solch fehlerhaftes Schreiben sofort korrigiert wird.”

Tesla verbaut acht Kameras

Die Sorge der Polizei ist zumindest teilweise berechtigt: Acht Kameras werden in den Fahrzeugen von Tech-Milliardär Elon Musk verbaut. Diese zeichnen dauerhaft eine 360-Grad-Ansicht der Umgebung, sind jedoch vor allem für autonomes Fahren essenziell. Zusätzlich fungieren sie als Dashcam, um Unfälle nachzuvollziehen oder helfen beim einparken. Jedoch: Auch andere Automobilhersteller nutzen diese Technologie – BMW verbaut in seinem X4 beispielsweise vier Kameras, die ebenfalls 360-Grad filmen.