Mit der Novelle soll auch die Ärztekammer entmachtet werden, wenn sich bei einem Engpass künftig sechs Monate lang keine neuen Ärzte finden.

Der Ausbau der PVE ist bisher sehr zögerlich vorangegangen, räumte Rauch bei einer Pressekonferenz im Haus des PVE Sonnwendviertel in Wien ein. Derzeit gibt es in Österreich 39 Primärversorgungszentren in sieben Bundesländern. Das ursprüngliche Ziel, bis 2021 75 Primärversorgungseinrichtungen zu errichten, wurde also verfehlt. Nun setzt man sich nichtsdestotrotz gleich ein neues Ziel: Bis 2025 soll das Angebot auf 121 Zentren, die sich auf alle Bundesländer verteilen, verdreifacht werden.

Einspruchsmöglichkeit der Ärztekammer fällt weg

Patienten profitieren bei diesen Ärzteteams, die auch mit anderen Gesundheitsberufen wie Hebammen zusammenarbeiten, etwa von längeren Öffnungszeiten. Der Politik geht es aber auch um eine Entlastung der Spitalsambulanzen und “zeitgemäße” Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, weil man sich etwa die Dienste aufteilen kann.

Dass es von diesen PVE derzeit zu wenige gibt, liege am Widerstand der Ärztekammer, hatte Gesundheitsminister Rauch Ende Jänner beklagt. “Dass die Ärztekammer bei der Einrichtung einer Primärversorgungseinheit ein Vetorecht hat, halte ich für einen Anachronismus”, kündigte er damals eine Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen an. Dass sich Sozialversicherung und Ärztekammer bisher über die Ausschreibung eines Projektes einig werden mussten, habe in der Praxis oft zu jahrelanger Verzögerung geführt, bekräftigte Rauch am Donnerstag.

Nun macht die Regierung ernst: Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden, sehen die Pläne vor. Danach sollen Landesregierung und ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben können – die Einspruchsmöglichkeit der Ärztekammer fällt weg, erklärte Rauch.