
„Im Zweifel dagegen“: Juristin rechnet mit Impf-Gesetz-Flop
Die Verfassungsrichter werden Österreichs per Gesetz verordnete Impfpflicht “wohl kippen”, sagt die bekannte Anwältin Astrid Wagner. Scharfe Kritik übt sich auch an der 3G-Pflicht im Wiener Landesgericht: Die Justiz müsse für alle öffentlich bleiben.
Die Impfpflicht wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht bestehen. Das prognostiziert die österreichweit bekannte Promi-Anwälting Astrid Wagner.
“Ich glaube nicht, dass die Impfpflicht vor dem VfGH halten wird”, schreibt Wagner auf Facebook. Der Grund: Man wisse zurzeit nicht, wie die Impfung bei den neuen Varianten wirkt, oder ob die Pandemie bereits im Abflauen ist. “Das hoffen wir alle, aber niemand weiß es. Wenn man aber über die Effizienz nichts Genaueres weiß, muss man im Zweifel dagegen entscheiden”, unterstreicht Wagner.
Deshalb geht die österreichweit bekannte Anwältin davon aus, dass die Verfassungsrichter “das Gesetz wohl kippen werden”. Diese sei zwar nicht “allwissend”, aber “so hoffe ich doch, weise in ihrer Entscheidung”.
Wagner: 3G am Landesgericht "nicht verfassungsmäßig"
Scharfe Kritik übt Astrid Wagner auch an der 3G-Regel, die seit Mitte Jänner am Wiener Landesgericht gilt: Von Richtern dürfe ein 2G-Nachweis oder ein Test nicht verlangt werden – aber nicht nur von Richtern. Das gelte auch für Parteien oder Zeugen, “und selbstverständlich auch für die Öffentlichkeit!” Der Zugang zu Gericht müsse jedermann möglich sein: “Die Justiz muss öffentlich!”
“Wer bei einem Prozess zuschauen will, braucht dafür keinen Test, keinen 2 oder 3G-Nachweis”, sagt die Juristin. Eine wichtiges Recht der Kontrollfunktion der Justiz ginge damit verloren. Dass Ungeimpfte ohne gerichtliche Ladung an der Schleuse am Eingang des Landesgericht regelmäßig abgewiesen würden, beschränke deren Rechte und sei somit nicht verfassungsmäßig.
Kommentare
Freue mich darüber, wenn jetzt zunehmend mehr einflussreiche Juristinnen und Juristen auf diese Impfpflicht deregulierend einwirken werden und letztlich die höhere Vernunft endlich siegt.
Meine Stellungnahme dazu blieb hier wohl ungelesen, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_143776/index.shtml
3 Juristen 10 Meinungen !
Der Hauptgrund werden wohl die Fakten sein. Und die sind eben unbestritten. MEDIZINISCH UND JURISTISCH
… kommt ganz darauf an, wessen Fakten Sie meinen. Die nicht vorhanden/getürkten “Fakten” der österreichischen Bundesregierung wohl nicht?! 😉
Oh, gibt es keinen spektakulären Fall, um in den Medien präsent zu sein? Dem Jacky wird die Pandemie so ziemlich egal zu sein.
Der VfGH entscheidet nach meinem Verständis seiner Aufgaben wohl nur darüber, ob eine Impfpflicht überhaupt zulässig ist und nicht, ob es eine medizinische Notwendigkeit dafür gibt.
Vergleich mit der Schweiz:
Niedrigere Impfquote
Keine Impfpflicht
Höheres Durchschnittsalter
Weniger Maßnahmen
Wenn dort das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht, dann kann man davon ausgehen, dass das Gesundheitssystem in Österreich auch ohne Impfpflicht nicht zusammenbricht. Damit ist die Pflicht, sich mit einem schlecht wirksamen Impfstoff impfen zu lassen, wohl auch nicht verfassungskonform.
Man kann auch einen Vergleich mit Schweden, Dänemark, Irland, Florida, Texas, South-Dakota anstellen.
👍
Vielleicht will die Regierung halt einfach den Valneva Impfstoff noch verimpfen. Dieser sollte ja im März kommen. Somit wird Valneva auch ein bisschen unterstützt und das Geld bleibt in der Republik..
die ungeimpften sind seit mitte november ausgeschlossen und die zahlen steigen und steigen. man sollte sen spiss mal umdrhen. die geimpften 3 monate in den lockdown schicken.
Geimpfte stecken Geimpfte an.
ich fordere eine denkpflicht für unsere politiker. was sich hier und heute abspielt ist der absolute wahnsinn. lockdown wurde aufgehoben, ich darf raus aber niergens rein. sehr logisch. wer sowas mündige bürger erklärt und das noch mit voller überzeugung hat sich in seiner wahrnehmung total disqualifiziert. nur so nebenbei: haben wir noch einen bundespräsidenten oder wizekanzler???
Anscheinend weiß diese kluge Person nicht, dass sich das Virus an keinerlei komplizierte, demokratische Gesetzte hält.
Gut, die kann ja auch nicht alles wissen.
Ihr Wort in Gottes Ohr.
Leider ist es so das diese Damen und Herren die das entscheiden Parteisoldaten sind und nicht nach besten wissen und Gewissen entscheiden.
Denn diese Impfung wirkt nicht auch nach dem 3 Stich. Wariantenangleich ist viel zu spät, und für den Herbst hat man keine Ahnung. Und der Genesenen Status mit Antikörper ist der beste.
Es ist verboten Menschen zur Teilnahme an einem medizinischem Experiment zu zwingen. Und eine Impfung, die nur für den Notfall zugelassen ist, ist ein solches Experiment. Ich weiss nicht ob im Zusammenhang mit Corona je ein Notfall bestanden hat, aber jetzt besteht bestimmt keiner mehr.
Spätestens vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird dieses Katastrophen-Gesetz aufgehoben.
Auf eine “weise Entscheidung” der Verfassungsrichter und Innen darf man natürlich “hoffen”. Trauen sollte man der Truppe – wie der gesamten Justiz – freilich nicht. Zu sehr mit Parteigängern der Schwarzen und Roten ist nämlich dieser Saftladen besetzt. Selbiges in Deutschland. Aber über Polen regen sich dann unsere Politiker der Systemparteien und ihre medialen Wurmfortsätze ständig auf. Was für Heuchler.
pandemie ??? bei 1% infizierte ???? wenn man infiziert ist, ist man noch immer nicht krank !!!! 194 personen ligen auf der intensiv da ist corona eine nebenwirkung und 2 x geimpfte zählen zu den ungeimpften. 80% geimpfte sind zu wenig, da werden auch die 5 u. 6 jährigen kinder dazugezählt. diese zahlen lügen. das soll eine pandemie sein. 2014 – 2016 sind die leute im krnakenhaus im gang gelegen und die intensivbetten waren auch voll wegen der jährlichen grippewelle. da gabs keine lockdowns von den hysterischen politiker.
Schön wär’s! Allerdings werden wohl die bereits getätigten finanziellen Ausgaben und die digitalen Anpassungen für das Impfpflichtgesetz herangezogen und man wird vermutlich sagen “Jetzt hamma schon so viel einebuttert, jetzt miaß ma des Gsetz scho durchdruckn.” Es wird so lange herum geschoben, bis es zu spät ist für die Bevölkerung und – für die Regierung – der Plan aufgeht.
Ist das die Frau ,die mit Unterweger liiert war?
JA
Hoffentlich hat sie recht ! Das sollte man aber sofort machen ! Ab nächster Woche ist die impfpflicht schon. Wenn die jetzt ein paar Monate warten, dann ist eh schon jeder zwangsgeimpft! Strafe zahlen wird sich leider nicht jeder leisten können!
Habe mir gerade ein Video angesehen von Dr. Michael Yeadon, früherem Chefwissenschafter und Vizepräsident von Pfizer. Nach seinen Aussagen sind fast alle Massnahmen und ihrer Begründungen gelogen.Nur ein Beispiel: es gibt keine asymptomatisch Kranken, denn ein Virenbefall führt immer zu einer körperlichen Abwehrreaktion, die mit entsprechenden Symptomen einhergeht, weshalb Lockdowns und Kontaktbeschränkungen für Leute ohne Krankheitssymptome vollkommen nutzlos sind.
Wenn Lockdowns völlig nutzlos sind, kann man eine Impfpflicht nicht damit begründen, dass dann keine Lockdowns mehr notwendig sind.
In sämtlichen Wiener Spitälern sind die Covid-Verordnungen mit 2G+ bzw. 3G noch strenger: Alle Besucher*innen und Begleitpersonen ab 12 Jahren (auch geimpfte und genesene) müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Kinder ab 6 Jahren gilt auch ein Antigen-Test (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) für 48 Stunden oder ein PCR-Test für 72 Stunden.
Expertise von Frau Wagner, ich glaube nicht, dass die Impfpflicht vor dem VfGH halten wird. Meine Expertise, das Gesetz über die Impfpflicht entspricht schon beinahe peinlich genau der diesbezüglichen Judikatur des VfGH, nämlich es besteht ein evident öffentliches Interesse, nämlich die Aufrechterhaltung unserer gesellschaftlichen/wirtschaftlichen Ordnung sowie wurde der kleinst effizient zum Ziel führende Eingriff gewählt, nämlich sich impfen zu lassen. Zudem wird die Effizienz alle drei Monate geprüft, bei nicht Ausreichen wird die Impfpflicht abgeschafft/ausgesetzt. Von vorneherein werden Risikogruppen wie schwangere Frauen/Kinder von der Impfpflicht ausgenommen. Also bei Herrn Prof . Heinz Mayer, nach dessen Lehrbücher alle Juristen/innen der letzten 30 Jahre ausgebildet wurden, würde einer solchen Arbeit auf der Universität ein Sehr gut mit 3 Herzchen geben.
Fr. Dr. Wagner ist eine sehr kluge Frau. Und ich finde Ihr öffentliches Statement mutig und bewundernswert. Gratuliere Fr. Dr. Wagner
Ich schätze Frau RA Dr. Wagner. Dennoch ist mir schleierhaft, warum gerade sie als Strafrechts-Anwältin nicht auf die mit dem Rundschreiben 325/2021 vom 02.12.2021 der ÖÄK augenfällige strafrechtliche Komponente eingeht.
Bekanntlich hat a.o. univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres im Rundschreiben Ärzten mit Disziplinarverfahren gedroht, wenn diese von der Impfung abraten würden. Eins Schulärztin wurde gekündigt. Damit ist das Verhältnis Arzt – Patient in Bezug auf die unabhängige, aus freier ärztlicher Überzeugung nach bestem Wissen und Gewissen lege artis durchgeführten ärztlichen Beratung ab 02.12.2021 illusorisch, weil Ärzte um die Approbation fürchten und eben nicht mehr frei beraten. Eine so erschlichene Einverständniserklärung ist wertlos, jede Impfung somit Körperverletzung, siehe auch OGH 1Ob138/16z vom 23.11.2016 zur Beratung und Behandlungsvertrag.
Ich kann nur hoffen das sie Recht hat und es vor allem schnell entschieden wird, damit die Bevölkerung ihre Grundrechte wieder zurück bekommen und frei über ihren Körper entscheiden dürfen, ich finde das ist unser Grundrecht und vor allem nicht bei der derzeitigen Situation wenn der alte Impfstoff gar nicht ausgerichtet ist auf die neue Variante. Nur weil sie auf den zuviel gekauften Impfstoff sitzen bleiben. Wenn das ein Angestellter in der Privatwirtschaft passiert ist er schnell gekündigt
Danke Fr. Rechtsanwältin, aber bitte wecken Sie den Verfassungsgerichtshof endlich aus seinem Winterschlaf auf !