Die Impfpflicht wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht bestehen. Das prognostiziert die österreichweit bekannte Promi-Anwälting Astrid Wagner.

“Ich glaube nicht, dass die Impfpflicht vor dem VfGH halten wird”, schreibt Wagner auf Facebook. Der Grund: Man wisse zurzeit nicht, wie die Impfung bei den neuen Varianten wirkt, oder ob die Pandemie bereits im Abflauen ist. “Das hoffen wir alle, aber niemand weiß es. Wenn man aber über die Effizienz nichts Genaueres weiß, muss man im Zweifel dagegen entscheiden”, unterstreicht Wagner.

Deshalb geht die österreichweit bekannte Anwältin davon aus, dass die Verfassungsrichter “das Gesetz wohl kippen werden”. Diese sei zwar nicht “allwissend”, aber “so hoffe ich doch, weise in ihrer Entscheidung”.

Wagner: 3G am Landesgericht "nicht verfassungsmäßig"

Scharfe Kritik übt Astrid Wagner auch an der 3G-Regel, die seit Mitte Jänner am Wiener Landesgericht gilt: Von Richtern dürfe ein 2G-Nachweis oder ein Test nicht verlangt werden – aber nicht nur von Richtern. Das gelte auch für Parteien oder Zeugen, “und selbstverständlich auch für die Öffentlichkeit!” Der Zugang zu Gericht müsse jedermann möglich sein: “Die Justiz muss öffentlich!”

“Wer bei einem Prozess zuschauen will, braucht dafür keinen Test, keinen 2 oder 3G-Nachweis”, sagt die Juristin. Eine wichtiges Recht der Kontrollfunktion der Justiz ginge damit verloren. Dass Ungeimpfte ohne gerichtliche Ladung an der Schleuse am Eingang des Landesgericht regelmäßig abgewiesen würden, beschränke deren Rechte und sei somit nicht verfassungsmäßig.