Seit mehr als drei Monaten ist der Prozess gegen Florian Teichtmeister (43) überfällig. Der Besitz von 58.000 Kinderpornografie-Dateien werden dem Ex-Burgschauspieler zur Last gelegt. Nun aber sind die Ergebnisse der vom zuständigen Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen bei Gericht eingelangt. “Sie wurden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits zur Kenntnis gebracht”, berichtete Christoph Zonsics-Kral, Sprecher des Wiener Landesgerichts.

"Schwerwiegende, vielfältige sexuelle Perversion” bei Teichtmeister

Damit dürfte der Prozess gegen den TV-Komissar in absehbarer Zeit also doch über die Bühne gehen. Eine konkreten Termin gibt es aber noch immer nicht. Ursprünglich hätte gegen den Mimen schon im Februar verhandelt werden sollen, doch dieser Termin abberaumt werden. Der Grund: Der Angeklagte meldete sich kurzfristig krank. Mittlerweile ist bei Teichtmeister aber wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben.

Seither läuft der einstige TV-Staar immer noch frei herum, obwohl der Gerichtsgutachter bei ihm eine “schwerwiegende, vielfältige sexuelle Perversion” sowie eine “langjährige Phase einer ausgeprägten Ergebenheit bezüglich Kokain” festgestellt hat.

Interessanterweise hatte der Richter zuletzt weitere Erhebungen in die Wege geleitet, die aus seiner Sicht zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung unerlässlich waren. Möglicherweise musste abschließend geklärt, ob auf den bei Teichtmeister sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.

Massenhaft Kinderporno-Material gesammelt

Die Vorwürfe gegen Teichtmeister sind schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft Wien legt ihm zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Teichtmeister soll das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen -–unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet.