Heute muss sich ein Tunesier wegen vorsätzlichen Doppelmordes vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Er soll seiner Partnerin, einer dreifachen Mutter, in ihrer Wohnung in Wien-Mariahilf erwürgt haben, und danach die 15-jährige Töchter getötet haben, während nebenan die beiden kleinen Söhne der Mutter schliefen.

Opfer lernte Tunesier online kennen

Der Angeklagte hatte die Frau über eine Dating-Plattform kennengelernt. Sie brachte aus vorangegangenen Beziehungen drei Kinder – neben der 15-jährigen Tochter zwei Buben im Alter von sieben und neun Jahren – in ihre neue Beziehung mit. Was genau in der Nacht auf den 4. August in der Wohnung der Frau in der Mollardgasse geschah, ist nicht restlos geklärt. Fest steht, dass der dreifachen Mutter mit einem grauen Klebeband der Mund verklebt und sie – laut Anklage mit bloßen Händen – erwürgt wurde. Danach soll der Tunesier die Tochter vom Kinderzimmer ins Wohnzimmer gezerrt und getötet haben, was die beiden Buben zumindest teilweise mitbekommen haben dürften.

Buben kamen alleine in Arztpraxis

Eine Ärztin verständigte die Polizei, da die beiden Buben am nächsten Tag alleine in die Ordination gekommen waren. Die alarmierte Polizei entdeckte die offen stehende Wohnungstür. Das Schlafzimmer, in dem sich die Leichen befanden, war abgesperrt. Das Landeskriminalamt Wien übernahm die Ermittlungen, die zu einem Tunesier mit Aufenthaltsrecht in Wien führten. Eine weltweite Fahndung wurde eingeleitet – allerdings ohne Bild des Tatverdächtigen. Am 13.September, also knapp sechs Wochen nach der Tat, konnte der Mann in einer Flüchtlingsunterkunft in Brest (F) festgenommen werden.

Angeklagter war zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig

Der Angeklagte dürfte auf seiner Flucht die gegen ihn laufende Fahndung verfolgt haben. Wie später ermittelt werden konnte, tippte er in sein Handy laufend Suchbegriffe in Verbindung mit seinem Namen ein, wie “Verdacht Mord in Wien”, oder “Interpol Fahndungsliste 2022” ein.

Einem von der Justiz eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge war der Tunesier zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig. Es liege “psychiatrisch keine manifeste Störung” vor, heißt es dazu in der Anklage, es finde sich auch “neurologisch keine forensisch relevante Störung”. Dem Angeklagten drohen bei einem anklagekonformen Schuldspruch zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.