Es ging um die große Klima-Demo in Wien im Mai 2019 auf der Ringstraße nahe der Urania. Ein Video davon sorgte anschließend für einen Aufschrei in den sozialen Medien. Zu sehen waren mehrere Polizisten, die einen am Boden liegenden Demonstranten umstellten. Einer der Beamten schlug mehrfach mit der Faust in den Rücken des Aktivisten. Die Story vom “Prügel-Polizisten” nahm ihren Lauf.

Auch disziplinär- und strafrechtlich für den Beamten: Das Straflandesgericht Wien verurteilte ihn wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten bei dreijähriger Probezeit. Der malträtierte Demonstrant hatte eine Nierenprellung und mehrere Hämatome am Körper erlitten, der Einsatz von Körperkraft gegen ihn sei nicht verhältnismäßig gewesen.

Richter sprechen von "radikalem Aktionismus"

Gegen das Urteil legte der Polizist Berufung beim Oberlandesgericht ein. Mit Erfolg: Der zuständige Dreier-Senat kassierte die harte Haftstrafe ein, ersetzte sie durch eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro. Von den 4800 Euro wurden drei Viertel für eine Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesetzt. 1200 Euro muss der angebliche “Prügel-Polizist” also nur noch bezahlen.

Dabei verharmloste das Gericht den Polizei-Einsatz keineswegs, was die Verurteilung an sich schon belegt. Die Richter aber würdigten die besonderen Umstände: “Es handelte sich mitnichten um einen Fall anlasslos brutalen Vorgehens der Exekutive”, urteilten sie und führten auch die massiven Provokationen durch den Demonstranten ins Feld.

Gleichzeitig warnte der Senat wohl auch in Anbetracht aktueller Aktivitäten von Klima-Chaoten vor “immer radikalerem Aktionismus”: “Allzu defensives polizeiliches Agieren aus Angst vor persönlichen Konsequenzen darf nicht dazu führen, das Funktionieren von Wirtschaft oder Verkehr oder auch das Eigentum Dritter dem in der jüngsten Vergangenheit immer radikaleren Aktionismus zu opfern.”

Eine Stärkung für die eingesetzten Polizisten, ein deutlicher Warnschuss auch an die Klima-Kleber.