Wie das Gesundheitsministerium heute bekannt gab, soll die am 23. Oktober auslaufende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung “im Wesentlichen” für drei Monate unverändert verlängert werden. Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen bestehen. Für Innenräume der Gastronomie, Handel oder in Schulen erneuerte Gesundheitsminister Rauch (Grüne) jedoch nur die allgemeine Maskenempfehlung.

"Werden auf Veränderungen reagieren"

Aufgrund der seit vergangener Woche sinkenden Zahl an Neuinfektionen und einer rückläufigen Viruslast im Abwasser-Monitoring gäbe es nach Ansicht des Gesundheitsminister vorerst keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen. “Selbstverständlich werden wir reagieren, sollte sich die Situation in den kommenden Wochen ändern”, betonte Rauch jedoch. Die Corona-Kommission werde noch heute, Mittwoch, mit einem entsprechenden Entwurf der Maßnahmenverordnung befasst, in die ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Regeln für Religionsgemeinschaften eingearbeitet werde.

Laut Experten-Meinung ist derzeit keine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten, die zuletzt diskutierte bundesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Lebensmitteleinzelhandel daher nicht notwendig. “Nach den starken Anstiegen der vergangenen Wochen haben wir die Entwicklung sehr engmaschig beobachtet und eine genaue Einschätzung der epidemiologischen Entwicklungen vorgenommen. Seit einigen Tagen entspannt sich nun die Situation, deshalb ist vorerst eine Verlängerung der bestehenden Regeln sinnvoll”, sagte Rauch.

"Greifen Sie zur Maske"

Rauch erneuerte jedoch seinen Appell, in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen. Diese bleibe ” unser effektivstes Mittel, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen. Greifen Sie daher in Innenräumen zur Maske.” Wichtig sei außerdem nach wie vor die Impfung, “damit ist jeder und jede Einzelne gut für die kommenden Wochen geschützt”.

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