Es war die kostenintensivste Corona-Maßnahme – und zweifelsohne eine wichtige: Die Covid-19-Kurzarbeit dürfte hunderttausende Menschen vor der Arbeitslosigkeit bewahrt haben. Allerdings war der Anreiz zum Missbrauch von Anfang an groß. Nun zeigt sich: Inwiefern Missbrauch überhaupt stattgefunden hat, wurde so gut wie nie kontrolliert. Wie der Rechnungshof herausgefunden hat, fehlten schlicht die Instrumente, um feststellen zu können, ob Missbrauch überhaupt vorliegt.

Den Unternehmen wurden die Kosten der Ausfallstunden abgegolten

Von März 2020 bis März 2021 – jenem Zeitraum, den der Rechnungshof geprüft hat – waren 1,25 Millionen Beschäftigte bei 113.771 Unternehmen in Kurzarbeit. Dafür wurden insgesamt 7,8 Milliarden Euro Steuergeld ausgezahlt. Bis Ende 2021 stiegen die Auszahlungen auf 9,2 Milliarden Euro.

Das Modell war sehr großzügig: Den Unternehmen wurden die Kosten der Ausfallstunden voll abgegolten. Die Arbeitnehmer erhielten hohe Ersatzraten ihres Nettoentgelts und ein deutlich höheres Einkommen als in der Arbeitslosigkeit. Das war ein für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer attraktives Modell.

"Kein Kontrollkonzept zur Aufdeckung von Missbrauch"

Das Problem: “Es gab kein Kontrollkonzept zur Aufdeckung von unrechtmäßigem Förderbezug und Fördermissbrauch”, kritisiert nun der Rechnungshof. “Insbesondere die Frage einer gezielten Kontrolle zu unrecht abgerechneter Ausfallstunden war ungelöst.” Das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) führte nie Vor-Ort-Kontrollen durch. Damit fehlte ein zentrales Element um die Höhe der Auszahlung überhaupt zu überprüfen. Arbeitszeitaufzeichnungen wurden nur in Ausnahmefällen angefordert.

Dabei war klar: Hier sind Kontrollen höchst wichtig. Die häufigsten Verdachtsfälle von Betrug nämlich, die dem AMS gemeldet wurden, betrafen zu Unrecht verrechnete Ausfallstunden. Der Rechnungshof empfiehlt die Entwicklung eines Kontrollkonzepts, um die unrechtmäßig erhaltenen Förderbezüge zu erfassen.

Das war nicht das einzige Manko.

AMS hat nie überprüft, ob Fördervoraussetzung besteht

Um in den Genuss der Kurzarbeitshilfe zu gelangen, mussten sich Unternehmen in vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die nicht saisonabhängig waren. Keinen Anspruch hatten Unternehmen, die bereits vor Covid-19 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Hier erhebt der Rechnungshof nun einen weiteren Kritikpunkt: Das AMS hat nie überprüft, ob diese Fördervoraussetzung grundsätzlich vorliegt oder nicht. Es wurden gemeinsam mit dem Arbeitsministerium keine Kriterien entwickelt, um zu bestimmen, wie plausibel die vorgelegten Angaben sind, um zu wissen, ob die Fördervoraussetzung überhaupt besteht.

Fakt ist: Ob eine wichtige, aber teure Corona-Maßnahme wirklich nur jenen zugute kam, die sie gebraucht haben, darf bezweifelt werden. Möglicherweise wurden da einige Summen zu viel ausgegeben. Der Leidtragende war in diesem Fall dann der Steuerzahler.