Demnach dürfen maximal 25 Personen bei einer Weihnachtsfeier dabei sein und die darf auch nicht länger als 23 Uhr dauern. Das geht jetzt aus der neuen 2G-Verordnung der Regierung hervor, die auch festlegt, unter welchen Bedingungen gastronomische Einrichtungen künftig wieder öffnen dürfen.

Demnach dürfen sich Gäste nicht selbstständig an einen freien Tisch setzen, sondern müssen vom Kellner platziert werden. Wer den Tisch anschließend verlässt, um etwa auf die Toilette zu gehen, muss für die gesamte Dauer eine FFP2-Maske tragen. Sie darf nur am Platz selbst abgenommen werden.

Betriebszeiten sind auf 5 bis 23 Uhr begrenzt. Ein Bar-Betrieb ist generell untersagt, sowie auch jede Form von Nacht-Gastro.

Nur 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich treffen

Auch für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern ist die Personenzahl auf 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen begrenzt und es muss außerdem ein 2G-Nachweis erbracht werden. Sprich: Ungeimpfte dürfen nicht teilnehmen. Selbiges gilt auch für betriebliche Weihnachtsfeiern.

Und was für viel Aufregung sorgen wird: Aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich künftig nur noch vier Geimpfte und Genesene aus unterschiedlichen Haushalten privat treffen. Auch die Anzahl der dabei erlaubten minderjährigen Kinder ist mit sechs begrenzt. Das heißt: Bei einer Weihnachtsfeier zuhause wären nur Eltern, die Oma mütterlicherseits (die woanders wohnt), sowie der Onkel (mit anderem Wohnsitz) und  die Tante erlaubt – aber dann nicht mehr der Opa väterlicherseits, der ebenfalls nicht in diesem Haushalt lebt …