Schon seit Wochen gehen die Emotionen hoch: Viele Österreicher wollen keinesfalls, dass es zu einer gesetzlich verankerten Impfpflicht kommt, tausende Demonstranten kamen auch deshalb zu den Protestkundgebungen in Wien. Die Mehrheit (laut aktuellen Umfragen) der Österreicher ist aber für diese gesetzliche Regelung – die Auseinandersetzung zwischen diesen Gruppen wird bereits sehr hart geführt.

Ab 13.00 Uhr präsentieren heute Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) den Gesetzesentwurf zur Impf-Verpflichtung (exxpressTV berichtet ab 12.45 Uhr). Wie bereits vom eXXpress veröffentlicht worden ist, soll das neue Gesetz schon ab 1. Februar gelten, die ersten 600-€-Strafen gegen Impf-Unwillige sollen dann ab 15. März verhängt werden.

Gesetzesnovelle mit Beugehaft-Bestimmung eben abgesegnet

Spannend wird heute, wie die türkis-grüne Koalition mit dem brisanten Thema Beugehaft umgehen wird: Politik-Insider meinen, dass es heute ein öffentliches Versprechen geben wird, dass mögliche Haftbestimmungen “nur in Ausnahmefällen” umgesetzt werden sollen. Was dann nichts anderes heißt, dass dieses Mittel der Beugehaft sehr wohl für alle Verwaltungsdelikte gesetzlich verankert bleiben wird.

Wie der eXXpress exklusiv berichtet hat, wurde erst in der Vorwoche die Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes im Verfassungsausschuss des Parlaments mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS durchgewunken: Darin ist klar die Beibehaltung der Beugehaft bei Verwaltunsgdelikten bekräftigt worden (wie etwa auch ein Widerstand gegen die Impfpflicht). Nur die FPÖ stimmte dagegen. Außerdem wurde festgelegt, dass bei Verwaltungsdelikten (also auch bei Verstößen gegen die Impfpflicht) die Haftkosten vom Beschuldigten selbst zu tragen sind.