Verbale und physische  Angriffe auf Personal von Gesundheitseinrichtungen bringen drastische strafrechtliche Konsequenzen mit sich. Zu Gesundheitseinrichtungen, die nun mit Schutzzonen besonders gesichert werden können, zählen neben Spitälern auch Teststraßen. Dort wurden laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) “mehrfach rote Linien überschritten und Menschenleben gefährdet”. Die Versammlungsfreiheit sei zwar ein hohes Gut, das selbstverständlich zu schützen sei. Wo es Rechte gibt, gibt es aber auch Pflichten. Wir werden alles tun um jene zu schützen, die für uns da sind und unsere Gesundheit schützen.

Unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Grenzen

Eine behördliche Untersagung oder Auflösung einer Versammlung, die den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigt, ist schon nach aktueller Rechtslage möglich. Angesichts der steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Omikron-Variante und der damit verbundenen hohen Gesundheitsgefährdung könnte es künftig unumgänglich sein, verstärkt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, heißt es seitens der Bundesregierung. “Selbstverständlich unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grenzen”.