Für Olga Schuwalowa und ihren Ehemann Igor Schuwalow, den früheren Finanzminister Russlands, existieren aktuell keine Haftbefehle. Der Vorsitzende der Wneschekonombank soll ein Vertrauter von Wladimir Putin sein. Und weil es eben diese Nähe zum Präsidenten der Russischen Föderation geben soll, will die SPÖ nun Igor und Olga ihre nette Villa am Attersee wegnehmen – als ein Beitrag zu den Sanktionen gegen begüterte russische Unternehmer, vulgo “Oligarchen”.

Ich persönlich kenne weder Igor aus Bilibino, Oblast Magadan in Sibirien, noch seine Olga. Ich weiß auch nicht, ob sie gute oder schlechte Menschen sind. Ich habe das Ehepaar noch nie getroffen, noch habe ich je Freunde oder Bekannte von Igor oder Olga getroffen.

Aber mich interessiert trotzdem, ob für diese Vorgangsweise der geplanten Enteignung in unserem Rechtsstaat ein Paragraph existiert, als Grundlage für dieses geplante Handeln? Hat die österreichische Justiz eine rechtliche Grundlage dafür, dass eine Partei – die SPÖ – russischen Touristen mit Zweitwohnsitz in Österreich die Bleibe wegnehmen darf? Ja – oder nein?

Welcher Paragraph?

Die Antwort des Justizministeriums dazu war eine reine Schwafelei: Trotz absolut konkreter Fragen zu möglichen Sanktionen gegen und zu Beschlagnahmungen bei begüterten russischen Staatsbürgern erhielt der eXXpress dazu nur eine alte Medieninformation über Einschränkungen im österreichischen Vergaberecht. Keine Antwort zu den für die Enteignungen von “Oligarchen” nötigen Paragraphen. Keine Antwort über laufende Verfahren.

Ein bekannter Wiener Rechtsanwalt sagte dazu: “Natürlich gibt’s da nichts dazu – wir dürfen doch nicht unbescholtenen Menschen einfach aufgrund eines möglichen Verdachts einer Nähe zu einem Staatschef ihre Vermögenswerte wegnehmen.”

Die Justiz beantwortete die Fragen des eXXpress nicht.

Justizministerium schwadroniert über Vergaberecht

Also Enteignung als politisches Statement? Das hatten wir bereits in dunklen Zeiten, als eine Gruppe von Mitbürgern ins Visier eines Terrorregimes geraten ist und diese Menschen vor ihrer Flucht oder ihrem Tod noch beraubt worden sind.

Wir sollten rasch darüber nachdenken, ob wir wirklich wollen, dass die Staatsgewalt ohne gesetzliche Grundlage, nur ausgestattet mit einer Sanktionsliste, Vermögen beschlagnahmen kann. Ich möchte das nicht. Egal, ob bei unsympathischen oder sympathischen Mitbürgern. Ob bei Igor und Olga, oder bei Herbert, Caroline oder Karl. Die Republik hat auf der Basis der Gesetze zu handeln.

Sonst könnte Europas Linke im Jagdfieber gleich noch weiter gehen: Heute sind es die bösen russischen Reichen, am Montag vielleicht die Fans von Herbert Kickl – und am Mittwoch dann die ÖVP-Wähler, die ihr Haus, ihre Autos und ihr Vermögen verlieren. Die Sekkiererei und geplante wirtschaftliche Vernichtung nach Lust und Laune linker Vorbeter sollte gestoppt werden.

Natürlich soll der Rechtsstaat gegen tatverdächtige Freunde Putins ermitteln, und bei ausreichend belastendem Material sollte der Staatsanwalt Anklage erheben, ein ordentliches Gericht muss dazu ein Urteil fällen. Niemand hat in unserem Kulturkreis aber das Recht, dem anderen einfach etwas wegzunehmen.

Das nennt sich Zivilisation.