
Richter lassen Grasser schon elf Monate auf schriftliches Urteil warten!
Karl-Heinz Grasser hat es nun eilig. Der ehemalige Finanzminister in Diensten von FPÖ und ÖVP möchte, dass das gegen ihn ergangene Urteil im Buwog-Prozess flotter ausformuliert wird, wie der “Standard” berichtet. Seine Anwälte haben bereits vor einigen Wochen einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Besonders heftig: Karl Heinz-Grasser wartet bereits seit elf Monaten auf sein Urteil. Zuständig ist das Wiener Oberlandesgericht, dessen Entscheidung noch aussteht. Tatsächlich ist der mündliche Schuldspruch, der Grasser in erster Instanz eine Strafe von acht Jahren zuwies, bereits fast elf Monate her. Der ehemalige Spitzenpolitiker war vom Schöffensenat unter Marion Hohenecker wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt worden. Die Richterin arbeite intensiv an der Ausfertigung des Urteils, so eine Sprecherin des Straflandesgerichts gegenüber dem “Standard”, es handle sich aber um “außerordentlich große Datenmengen”, wird die Dauer des Urteilschreibens erklärt.
Beschwerde über lange Verfahrensdauer
Ein Dreiersenat beim OLG muss nun entscheiden, ob er der Erstrichterin eine vierwöchige Frist setzt. Grassers Anwälte hatten bereits angekündigt, sich wegen der langen Verfahrensdauer auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Alleine die Gerichtsverhandlung hatte fast drei Jahre gedauert. (APA/red)
Kommentare
Ob Schuld oder Unschuld, will und kann ich nicht beurteilen, ich glaube man hat keinen Beweis erbracht, aber es hat gezeigt wie unfähige politische RichterInnen das Leben eines Menschen für immer zerstören können.
Kann nur gut für Grasser sein, denn beim EGMR wird das kein gutes Bild von Österreichs Justiz machen.
Mist, jetzt habe ich schon wieder kritisch über die österreichische Justiz. Das geht gar nicht und UHBP ist jetzt sicher sauer 🙂
Nehme an, dieses Urteil wird für den Plagiatsjäger interessant. Was da alles zusammengetragen werden muss…
Was will der Grasser schon nach 3 Jahren ein Urteil, beim KHN und beim Wiener Eislaufverein wird in 10 Jahren noch nicht einmal Anklage erhoben, sowas von Ungeduldig…
Und bei Sebastian Kurz wird die Anklageschrift sicher mit der Pensionierung zusammen fallen 🤔
Es ist in Österreich auch nicht üblich Anklage gegen die “Guten” zu erheben. Die dürfen immer ungestraft in den Topf greifen. Sie hatten ja auch 1/2 Jahrhundert lang Zeit die Köpfe zusammenzustecken um sich Schlupflöcher auszuschnapsen, Gesetzestexte zu ihren Gunsten auszulegen, Wegschauer heranzuzüchten und hunderte Vereine und Gesellschaften zu gründen, hinter denen sie sich verstecken können.