Besonders heftig: Karl Heinz-Grasser wartet bereits seit elf Monaten auf sein Urteil. Zuständig ist das Wiener Oberlandesgericht, dessen Entscheidung noch aussteht. Tatsächlich ist der mündliche Schuldspruch, der Grasser in erster Instanz eine Strafe von acht Jahren zuwies, bereits fast elf Monate her. Der ehemalige Spitzenpolitiker war vom Schöffensenat unter Marion Hohenecker wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt worden. Die Richterin arbeite intensiv an der Ausfertigung des Urteils, so eine Sprecherin des Straflandesgerichts gegenüber dem “Standard”, es handle sich aber um “außerordentlich große Datenmengen”, wird die Dauer des Urteilschreibens erklärt.

Beschwerde über lange Verfahrensdauer

Ein Dreiersenat beim OLG muss nun entscheiden, ob er der Erstrichterin eine vierwöchige Frist setzt. Grassers Anwälte hatten bereits angekündigt, sich wegen der langen Verfahrensdauer auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Alleine die Gerichtsverhandlung hatte fast drei Jahre gedauert. (APA/red)