Die Ampelkoalition erleichtert Migranten den Zugang zur Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. All die jungen Männer, die im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 aus Syrien, Afghanistan, Eritrea oder anderen Staaten nach Deutschland gekommen sind, erhalten sehr bald sehr leicht ein Bleiberecht. So steht es im Koalitionsvertrag auf Seite 138.

Bleiberecht für sich und die gesamte Familie

Die Bestimmungen gelten für alle, die höchstens 27 Jahre alt sind, seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, und “gut integriert” sind. Integration wird nicht näher definiert. Sofern die jungen Migranten “minderjährige Kinder”, sowie “Ehegatten oder Lebenspartner” haben, mit denen sie “in familiärer Lebensgemeinschaft leben”, gelangen diese gleich mit ihnen in den Genuss einer Aufenthaltserlaubnis. So sieht es nämlich der Paragraph vor, den Rot-Grün in Deutschland reformieren wollen.

Wer älter als 27 ist und in Deutschland geduldet wird, der darf ebenfalls hoffen: Laut Koalitionsvertrag kann auch er durch “besondere Integrationsleistungen” nach immerhin sechs Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sofern es sich um Familien handelt, gelangen diese schon nach vier Jahren in den Genuss des Bleiberechts.

Junge Asylwerber im Jahr 2015APA/HELMUT FOHRINGER

Die weitreichenden Erleichterungen betreffen unzählige Menschen, unter anderem jene 441.899 Migranten, die 2015, im Jahr der Flüchtlingswelle, in Deutschland einen Asylantrag stellten, und ebenso die 722.370 im Folgejahr. Mehr als die Hälfte dieser insgesamt 1,16 Millionen Migranten war den eigenen Angaben zufolge noch in jugendlichem Alter. 30 Prozent der Asylwerber von 2016 erklärten nicht älter als 15 Jahre zu sein, 24 Prozent gaben an, zwischen 18 und 24 Jahre alt zu sein.

In den anschließenden Jahren sank die Zahl der Asylanträge, vor allem in der Corona-Zeit, gleichzeitig stieg aber der Anteil der Jugend. Von den 142.509 Migranten, die im Jahr 2019 einen Asylantrag in Deutschland stellten, gab 47 Prozent an, nicht mehr als 15 Jahre alt zu sein. 2020 und 2021 behauptete das  bisher jeder zweite Asylwerber. Sie, ihre Lebenspartner und Kinder dürfen sich über den erleichterten Zugang deutschen Bleiberecht freuen.

Ein Koalitionsvertrag, der viele Fragen offen lässt

Schon bisher konnten Migranten durch besondere Integrationsleistungen Bleiberecht erhalten. Die Bestimmungen waren aber restriktiver. Sie durften nicht älter als 21 Jahre alt sein, mussten bereits vier Jahre lang im Bundesgebiet leben, und hatten einen erfolgreichen Schulbesuch oder den Erwerb eines “anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses” vorzuweisen.

Zurzeit definiert die Koalition die zu erbringenden Integrationsleistungen nicht näher. Vieles in dem Vertrag ist ohnehin schwammig formuliert, teils sogar widersprüchlich.

Unzählige Migranten versuchten kürzlich über Weissrussland und Polen nach Deutschland zu gelangen. Die Grünen wollten alle aufnehmen.

"Illegale Zurückweisungen an Außengrenzen . . . beenden"

So steht drei Seiten später im Koalitionsabkommen: “Wir wollen irreguläre Migration wirksam reduzieren”. Und im nächsten Satz: “Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.” Inwiefern man illegale Migration verhindern will, wenn man gleichzeitig Zurückweisungen an den Außengrenzen von vornherein beenden will, ist nicht wirklich klar. Auch fragt man sich, wie Deutschland hier Staaten an der EU-Außengrenze etwas vorschreiben will.

Als sich vor wenigen Wochen eine immer größer werdende Schar von Migranten an der polnisch-weißrussischen Grenze Zutritt zur EU verschaffen wollte, forderte der jetzige Koalitionspartner FDP der Grünen eine Unterstützung Polens beim Außengrenzschutz – die Grünen wiederum verlangten, alle illegalen Migranten sofort aufzunehmen. Damals konnte man den Widerspruch noch unter den Teppich kehren . . .