Man neigt ja dazu, Schrecken aus dem Gedächtnis zu drängen. Die bewegende exxpress-Kolumne von René Rabeder über den grauenhaften Mord an dem 16jährigen Steyrer Mädchen Michelle vor zweieinhalb Jahren aber nimmt uns jede Chance, uns daran zu klammern, dass das grausame Leiden und Sterben der 13jährigen Leonie ein schrecklicher Einzelfall wäre. Nein. Da gibt es zu viele Parallelen bei den Tätern, bei den Gründen, warum sie in Österreich und noch dazu auf freiem Fuß waren. Und auch wenn Alma Zadic wortreich ihr „Mitgefühl als Mutter“ mit den Eltern der Ermordeten beteuert: Ihr plumpes Abschieben der Verantwortung aus dem Justizbereich ist das Ermöglichen der nächsten Tragödie.

Bürger haben das Recht, vor einem Zuzug von Mördern geschützt zu werden

In beiden Fällen geht es um junge, teilweise immer noch jugendliche Afghanen – die sich eigentlich gar nicht hätten des Schutzes eines Gastlands erfreuen dürfen. Die Peiniger und Mörder der kleinen Leonie waren bereits in Österreich straffällig geworden. Und der Mörder von Steyr war wegen eines Mordes in seiner Heimat zu uns geflüchtet: Doch nach der Menschenrechtskonvention darf man nicht dorthin abgeschoben werden, wo man die Todesstrafe zu erwarten hätte – heißt es.

Und da frage ich mich – und wahrscheinlich nicht nur ich: Würde diese Klausel wirklich für Mörder gelten, die sich durch Flucht ihrer Strafe entziehen, wozu bräuchte es dann Auslieferungsabkommen zwischen den Rechtsstaaten dieser Welt? Also kann doch bitte die Tatsache, dass einem zu uns geflüchteten Mörder in Afghanistan die Todesstrafe droht, nicht dazu führen, dass er bei uns durchgefüttert und auf unsere Mädchen losgelassen wird! Da interpretieren die vielen Asylanten-Versteher von Zadic bis zum medial omnipräsenten Menschenrechts-Experten Martin Novak wohl einiges falsch. Denn einen Asylgrund „drohende Strafe für Mord“ gibt es noch nicht – aber das Recht der Bevölkerung, vor einem Zuzug von Mördern geschützt zu werden sehr wohl.

Die Hauptursache des Problems ist der Verfassungsgerichtshof

Und auch das Recht der Österreicher, dass Straftäter unter den „Schutzsuchenden“ sofort und ohne Verzögerung außer Landes gebracht werden.

Und wieder ist es Alma Zadic, die von der Wurzel des Übels ablenken will. Alle – von Bundesasylamt bis Innenminister – sind schuld, aber die Justiz hat wie immer eine weiße Weste.

Das ist leider nicht so.

Da geht es nur ansatzweise um den von Welcome-NGOs finanzierten Gang durch die Instanzen. Hauptursache nicht nur der ausufernden Verfahrenslänge, sondern in den meisten Fällen der Unmöglichkeit, jemanden abzuschieben, ist jener Verfassungsgerichtshof, den man in der Republik Österreich nicht kritisieren darf.

Ich mache es trotzdem.

Das Bundesverwaltungsgericht wird in unerträglicher Weise schikaniert

Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wird von ihm mit „Präzisierungen“ schikaniert und in seinen Entscheidungen in einer Weise ausgehebelt, die unerträglich ist.

So wurde etwa die BVwG-Entscheidung, den Abschiebungsbescheid eines abgelehnten afghanischen Asylwerbers nicht aufzuheben, vom VfGH nicht anerkannt, weil die Feststellung, „die Versorgungssituation in Afghanistan sei angemessen“, nicht „näher begründet“ sei. Sollen die Richter hinfahren und nachschauen, wie die Lebensmittelregale in Kabul bestückt sind, bevor sie ihre Entscheidungen fällen? Ob sie es tun oder nicht: In beiden Fällen hat der VfGH bis auf weiteres eine Abschiebung verhindert.

In anderen Fällen hingegen reichen den obersten Unantastbaren wolkige Allgemeinplätze, um abgelehnte Asylwerber hier zu belassen. Bei einem abgelehnten Somalier ermittelte das BVwG, dass seine Heimatregion mittlerweile friedlich sei. Da hoben die Verfassungsrichter flugs die Ablehnung auf, weil ja in ganz Somalia immer wieder Bombenanschläge vorkämen…

Richter sind unabhängig, aber deshalb können sie nicht walten, wie sie wollen

Die Liste solch zweifelhafter Sprüche ließe sich beliebig verlängern. Sie erklären wohl auch, warum der Gang durch alle Instanzen – für die meisten Österreicher eine unerschwingliche Sache – bei der Asyl-Beschaffung so gerne beschritten wird.

Ja: Richter sind und sollen unabhängig sein. Aber heißt das, dass sie vollkommen ohne jede neutrale Überprüfung schalten und walten können sollen, wie sie wollen? Macht man das, öffnet man auch der Willkür einer eigenen Richter-Klasse Tür und Tor.

Die Justizministerin wäre berufen, sich einschlägige Erkenntnisse einmal genau anzuschauen. Weil sie doch ihr Amt in erster Linie für die Österreicher auszuüben hat. Und nicht für den Schutz von zahlreichen zugewanderten gewaltbereiten „Einzelfällen“.

Unbeeindruckt von dystopischen Meinungstrends und spitzzüngig gegen Nonsense-Gerede artikuliert sich auch Ruth Pauli (70). „Erst denken, dann twittern“, warnte die Autorin und langjährige ehemalige Innenpolitik-Redakteurin einmal. Schon früh blickte die gebürtige Wienerin über den österreichischen Tellerrand, ihre Studien- und Forschungsjahre führten sie in die USA, die Sowjetunion und nach Frankreich. Nach der Promotion über russische Literatur arbeitete sie unter anderem bei der „Wochenpresse“, der „Presse“ und dem „Kurier“. Sie brachte mehrere Bücher heraus, ob als Übersetzerin, Autorin oder als Herausgeberin.